Wer als Kassenpatient seinen Anspruch auf den höheren Festzuschuss nicht verlieren möchte, muss einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt. Für Kinder und Jugendliche müssen es sogar zwei Besuche sein.
Stempel sammeln, Bonus kassieren
Im so genannten Bonusheft werden vom Zahnarzt Vorsorgeuntersuchungen bzw. professionelle Zahnreinigung in Form eines Stempels dokumentiert. Gesetzlich Versicherte erhalten für ein über 5 Jahre lückenlos geführtes Heft 10% mehr Festzuschuss. Bei 10 Jahren sind es sogar 15%. Hat man es in einem Jahr versäumt den Zahnarzt zu besuchen, kann ein Untersuchungstermin ab dem Zeitpunkt nicht mehr angerechnet werden: Man startet mit dem Bonusheft wieder von vorne.
Regelung durch Corona-Pandemie aufgeweicht
Dieses Jahr ist alles etwas anders. Durch den Covid-19 bedingten Lockdown hat die gesetzliche Krankenkasse die bisher strengen Regeln etwas gelockert: auch wenn in einem Jahr keine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt erfolgt ist, kann in Ausnahmefällen ein erhöhter Festzuschuss zum Zahnersatz gewährt werden. Was „Ausnahmefälle“ sind, entscheidet die Kasse.
Höheren Festzuschuss sichern
Wer seinen Festzuschuss-Bonus nicht riskieren möchte, kann noch bis zum Jahresende einen Vorsorgetermin bei seinem Zahnarzt ausmachen. Durch die besonders hohen Hygiene- und Desinfektionsstandards gelten Zahnarztpraxen als besonders risikoarm in Bezug auf eine Ansteckung mit Covid-19.