Teilkronen schlagen Inlays


Teilkronen erzielen aufgrund der längeren Verweildauer und geringeren Verlustquote bessere Ergebnisse als Goldinlays, doch haben auch letztere sehr gute Überlebenschancen. Prinzipiell beide Arten des Zahnersatzes zuverlässige und dauerhafte Restaurationsarten dar. Deswegen sollte sich die Auswahl danach richten, wie groß der Schaden am Error! Post not found for word:zahn ist. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie von Dr. Thomas Haberkorn aus dem Zentrum für Error! Post not found for word:zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität zu Köln, dier unter der Leitung von Professor Dr. Thomas Kerschbaum durchgeführt wurde.

Während bei sogenannten Goldgussinlays Anteile der Zahnflächen erhalten bleiben, wird diese bei Teilkronen in größerem Umfang aus Metall gestaltet. Deswegen empfiehlt sich eine Teilkrone erst bei größeren Schäden. Ein Nachteil ist allerdings, dass die Kosten für Inlays von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden, da diese Zahnfüllungen zur privatärztlichen Versorgung zählen. Viele Kassenpatienten sind dennoch mit Inlays versorgt, umgekehrt besitzen viele Privatpatienten auch Teilkronen.

15 Jahre nach der zahnärztlichen Behandlung sind noch achtzig Prozent des Zahnersatzes funktionsfähig, nach weiteren fünf Jahren verringert sich diese Zahl um sieben Prozent. Dabei schneiden Teilkronen wesentlich besser ab als Inlays. Die Verweilwahrscheinlichkeit einer Teilkrone liegt nach 15 Jahren zwanzig Prozent über der einer grossen Goldfüllung.

Gründe für den Verlust von Inlays und Teilkronen sind vor allem neue Karies und mangelnde Befestigung. Behandlungen der Pulpa eines Zahnes, beispielsweise an der Zahnwurzel, stellen eine weitere Ursache dar. Gelegentlich sind Brüche der Zähne oder Risse, bzw. Löcher in der Kaufläche Gründe für den Wegfall des Zahnersatzes.

Insgesamt gehen auf diese Weise rund zehn Prozent des Zahnersatzes verloren, dabei sind Teilkronen und Inlays gleichermaßen betroffen. Nach ihrem Verlust können sie jedoch beide Füllungsarten in den meisten Fällen erneuert werden. Die Fälle, bei denen die Zähne gezogen werden müssen, liegen bei Teilkronen und Inlays jeweils unter einem Prozent.

Quelle: idw

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 November 1999