Der zeitliche Aufwand einer Professionellen
Zahnreinigung variiert ganz erheblich: er hängt ganz wesentlich vom
Alter, der Mundhygiene und dem Erkrankungsrisiko des Patienten, aber
auch vom Zustand der Zähne und des Zahnhalteapparates sowie von der
Anzahl der Zähne und der Art bzw. Menge der vorhandenen Zahnbeläge ab.
Da
die Professionelle Zahnreinigung im Leistungskatalog der
zwischenzeitlich veralteten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht
enthalten ist, wird die Leistung in der Regel analog berechnet.
Der Zahnarzt ist aber auch hier in der
Gebührenfindung nicht frei, sondern den Regeln der amtlichen
Gebührenordnung unterworfen. Er ist verpflichtet, die Gebühren unter
Berücksichtigung der Schwierigkeiten und des Zeitaufwandes sowie den
Umständen nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Tatsächlich
bestätigen die Daten der GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer, dass in
Deutschland im Durchschnitt für die Professionelle Zahnreinigung ein
Honorar von 77 Euro berechnet wird. Die oben dargestellten
individuellen Patientenbesonderheiten führen naturgemäß zu Abweichungen
von diesem Mittelwert. Die Behauptung, ab einer willkürlich fixierten
finanziellen Grenze sei eine zahnärztliche Rechnung „Abzocke“, ist
fachlich wie betriebswirtschaftlich unsinnig.
Anmerkung der Redaktion: Hier hat sich die BIldzeitung wohl der Idee bedient, dass reisserische Aufmachung journalistischen Erfolg abliefert, ohne dass detaliierte Kenntnisse der Materie vorhanden sind. Was für eine peinliche Aktion.