Sechs Forderungen der Zahnärzteschaft zur Gesundheitsreform


Mit ihren Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform 2006 ist es der großen Koalition zumindest gelungen, wirklich überall anzuecken – selbst in den eigenen Reihen. Ihre fachlichen Bedenken zu dem Reformvorhaben haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Mitte der Woche in eine gemeinsame Stellungnahme gefasst, die in einen Katalog von sechs Forderungen mündet. "Dieses Papier soll als gemeinsame Basis für Gespräche mit Politikern auf Bundes- und Landesebene dienen und dem Berufsstand einen kurzen und präzisen Überblick über die aktuellen Positionen liefern", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. Beide Zahnärzte-Organisationen sprechen sich übrigens klar gegen eine Verlagerung von Qualitätssicherung und -management aus.

Die Forderungen lauten im einzelnen:
1. Eine Übertragung des geplanten ärztlichen Vergütungssystems auf den Bereich der zahnärztlichen Versorgung wird abgelehnt. Die zahnärztliche Versorgung unterliegt im Gegensatz zur ärztlichen Versorgung Besonderheiten, denen durch eine weitgehende Orientierung an Pauschalhonoraren nicht Rechnung getragen wird. Die Einzelleistungsvergütung muss erhalten bleiben. Das Festzuschusssystem hat sich im Bereich der vertragzahnärztlichen Versorgung als Sonderweg bewährt.
2. Die Gleichschaltung von GKV und PKV wird abgelehnt, da sie zu einer Einheitsgebührenordnung führt. Die Differenzierung der beiden Gebührenordnungen muss erhalten bleiben, da nur dadurch die Vielfalt der zahnärztlichen Leistungen abgebildet werden kann.
3. Die Einführung einer Versorgungsplanung ist obsolet, da im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung im Gegensatz zur vertragsärztlichen Versorgung eine bedarfsplanungsrechtliche Unterversorgung niemals existiert hat.
4. Der Versicherte sollte die Kostenerstattung für einzelne Bereiche oder auch für alle Bereich ohne überbordende Bürokratie und finanzielle Nachteile wählen können.
5. Die Verlagerung von Länderkompetenzen auf den Bund im Bereich der Qualitätssicherung wird abgelehnt, da sie nicht nur politisch zweifelhaft sondern auch verfassungswidrig ist. Die bestehenden Regelungen sind ausreichend.
6. Die Verstaatlichung des Gemeinsamen Bundesausschusses wird abgelehnt, da damit der bislang bewährte Interessenausgleich innerhalb der Selbstverwaltung erschwert wird.

Die gemeinsame Stellungnahme von BZÄK und KZBV wurde den Landeszahnärztekammern und KZVen zugeleitet, sie ist auch auf der homepage der BZÄK www.bzaek.de abrufbar.

Weitkamp fordert BÄK und KBV zum Umdenken auf

Die Rücknahme des Beschlusses zur Einschränkung des anästhesiologischen GKV-Leistungskatalogs auf Kosten der deutschen Zahnärzteschaft und zu Lasten der Patienten hat der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefordert. In einem Brief, den in Kopie auch das Bundesgesundheitsministerium erhielt, kritisiert Weitkamp den in der 114. Sitzung des Bewertungsausschusses getroffenen und ab 01. Oktober 2006 rechtsverbindlichen Beschluss als eine pauschale Ausgliederung, die "aus fachlichen Gründen nicht tragbar" sei. Laut Beschluss sind bei Eingriffen, die zahnärztlich abgerechnet werden, Narkosen des Kapitels 5 nicht mehr Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen, Ausnahmen gelten für Patienten mit geistiger Behinderung und/oder schweren Dyskinesien.
Der BZÄK-Präsident weist in dem Brief darauf hin, dass eine Reihe von Leistungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich nicht ohne Schmerzausschaltung zu erbringen und es wissenschaftlich anerkannt sei, dass in einigen dieser Fälle eine Narkose oder Analgosedierung indiziert sei. "Die vorgesehenen Ausnahmen bilden diesen Indikationsrahmen nicht ansatzweise ab", rügt Weitkamp. Der Ausschuss habe bei seiner Beschlussfassung offenbar auf Behandlungsfälle gesehen, bei denen die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Leistungserbringung nicht immer erfüllt gewesen seien. Wegen solcher Einzelfälle sei jedoch keine pauschale Ausgliederung zu rechtfertigen. Der BZÄK-Präsident weiter: "Ein Wiederaufgreifen des Beschlusses des Bewertungssausschusses ist darüber hinaus geboten, weil mit diesem ohne nachvollziehbare Gründe die Leistungen einer einzelnen Berufsgruppe herausgegriffen und beschnitten wurden. Während bei zahnärztlichen Leistungen eine Narkose zu Lasten der GKV verwehrt wird, steht diese anderen Arztgruppen über ihr gesamtes Leistungsspektrum zur Verfügung." Weitkamp bietet BÄK und KBV an, in Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam für die Abstimmung eines wissenschaftlich abgesicherten Indikationskataloges zu sorgen.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 November 1999