Schlechte Noten für Zahnärzte (Öko-Test)-Unseriöse Panikmache (Bundeszahnärztekammer)


Falsche Diagnosen und enorme Unterschiede bei den Honoraren habe das in
Frankfurt/Main erscheinende Magazin „Öko Test“ bei Zahnärzten
festgestellt. Bei Kontrolluntersuchungen in 20 zufällig ausgewählten
Praxen hätten 18 Mediziner einen kaputten Error! Post not found for word:zahn nicht erkannt, berichtet
das Magazin in seinem April-Heft.

Ein Redakteur hatte von einem Experten (den die BZÄK als solchen nicht
akzeptiert) einen Grundbefund seines Gebisses erheben lassen und danach
seine Zähne von 20 Frankfurter Zahnmedizinern begutachten lassen. Der
Experte hatte Behandlungsbedarf an zwei Zähnen gesehen, eine
professionelle Grundreinigung empfohlen und die Kosten dafür auf
zusammen 2.100 Euro veranschlagt.

Bei etlichen Zahnarztbesuchen sei überhaupt kein Mangel am Gebiss des
Redakteurs festgestellt worden, heißt es in dem Bericht. Viele hätten
dagegen Handlungsbedarf an völlig gesunden Zähnen gesehen. Nachdem eine
Zahnärztin den Zahnstein bereits gründlich entfernt hatte, hätten fünf
Kollegen innerhalb von elf Tagen danach noch Zahnstein entdeckt. Die
Kostenberechnungen hätten je nach Umfang der für nötig gehaltenen
Behandlung zwischen 175 Euro und über 9.000 Euro für eine aufwendige
Sanierung geschwankt.

„Öko Test“ rät zur Vorsicht bei Zahnärzten, die trotz Kassenzulassung
sagten, eine angemessene Behandlung sei zu den Bedingungen der
gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich oder die auf Privatleistungen
drängten. Der Zahnarzt sollte außerdem über Alternativbehandlungen
informieren.
Unseriöse Panikmache und fragwürdige Werbung für ein Franchise-Unternehmen
vom 29.03.2004

29.03.2004 Berlin – „Bei diesem Beitrag handelt es sich um unseriöse
Panikmache auf Boulevardzeitungs-Niveau, bei dem außerdem Werbung für
ein bereits gerichtlich abgemahntes Unternehmen gemacht wird“,
kritisiert der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr.
Dietmar Oesterreich, den in der Zeitschrift Öko-Test veröffentlichten
Beitrag über den Vergleich von 20 Zahnärzten in Deutschland. Die im
internationalen Vergleich hervorragenden Ergebnisse deutscher
Mundgesundheitsstudien sowie die in repräsentativen Umfragen immer
wieder ermittelte hohe Patientenzufriedenheit sprächen eindeutig gegen
die fragwürdigen Ergebnisse dieses Berichts.

Unabhängig von den teils schwer objektivierbaren Ergebnissen des
Selbstversuchs eines Redakteurs des Blattes sei es nicht
nachvollziehbar, dass als vorgeblicher Experte und Gutachter der
Mitbegründer eines Unternehmens angeführt werde, dessen angebliches
Gütesiegel von deutschen Gerichten bereits als „irreführend“ eingestuft
worden sei und gegen dessen fragwürdiges Marktgebahren
Verbraucherschützer bereits erfolgreich vorgegangen sind, erklärt
Oesterreich. (Vergl. dazu: Berufsgericht für die Heilberufe Schleswig,
Urteil vom 23. August 2000, Az. BG 10/99; Oberlandesgericht Düsseldorf,
Urteil vom 23. Oktober 2001, Az. 20 U 27/01; Landgericht Köln,
Beschluss vom 20. Oktober 2003, Az. 81 O 175/03).

Der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, hält den Beitrag weder
für repräsentativ noch in seiner Methodik und seinen Schlussfolgerungen
für nachvollziehbar. „Dies belegen die von Bundeszahnärztekammer und
der Deutschen Gesellschaft für Error! Post not found for word:zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
aufgestellten Maßstäbe zur Qualitätssicherung und zur Fortbildung“.

Für Rückfragen: Jette Krämer, Tel.: 030/ 40005-150 presse@bzaek.de

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 November 1999