Preise wie vor 24 Jahren – die neue Gebührenordnung für Zahnärzte 2012


„Mehr Prävention, aufwändigere Technologien sowie
hochwertigere Füllungen und Zahnersatz stellen völlig neue
Herausforderungen an eine moderne Gebührenordnung, als es 1987 der Fall
war. Nicht nur an uns Zahnmediziner, sondern auch an eine umfassende
Neubewertung der Behandlungskosten. Diesem Anspruch wird der Entwurf der
Bundesregierung nicht gerecht. Einem zahnmedizinischen Realitätstest
2011 hält eine solche GOZ-Novelle daher nicht stand“, stellt
BZÄK-Präsident Dr. Engel hierzu fest.

Besonders wird seitens der deutschen Zahnärzteschaft
kritisiert, dass der so genannte GOZ-Punktwert – wichtig für die
Berechnung von privatzahnärztlichen Leistungen – nach Plänen der
Bundesregierung nach über zwei Jahrzehnten konstant bleiben soll. In der
GOZ von 1987 betrug der Punktwert 11 Pfennige. Mit der neuen GOZ soll
der Zahnarzt 5,62421 Cent berechnen können. Das Einzige, was sich somit
nach 24 Jahren für den Berufsstand der Zahnärzte geändert hat, ist die
Währung.

Während der Punktwert seit 1987 eingefroren bleibt,
sind die Preise für Strom, Benzin und Nahrungsmittel in Deutschland
immens gestiegen. Zusätzlich haben die Personal- und Sachkosten in den
Zahnarztpraxen Jahr für Jahr zugenommen. Beispiel Hygienekosten: Der
immer weiter verbesserte Infektionsschutz für die Patienten in deutschen
Zahnarztpraxen ist mit erheblichem finanziellem Mehraufwand im Sach-
und Personalbereich verbunden. Allein im Zeitraum 1996 bis 2006 sind
diese Kosten in den Zahnarztpraxen statistisch nachweisbar um über 80%
gestiegen.

„Die Bundesregierung will uns mit dieser Novelle
nach 24 Jahren Hängepartie eine wei-tere Nullrunde verschreiben. Alles
wurde nachweislich teurer – nur die GOZ soll gleich bleiben. Die
betriebswirtschaftliche Realität der Zahnarztpraxen in Deutschland
bleibt so völlig unberücksichtigt – trotz expliziter Vorgaben aus dem
Zahnheilkundegesetz. Eine qualitativ hochwertige Behandlung für
Patientinnen und Patienten nach aktuellem wissenschaftlichem Stand wird
damit ad absurdum geführt“, so Dr. Engel.

Jetzt hat der Bundesrat über seine notwendige
Zustimmung das letzte Wort und kann diesen Entwurf in seinem Beratungen
zur GOZ-Novelle im November entsprechend korrigieren. „Die deutsche
Zahnärzteschaft wird jetzt gemeinsam mit Patientenvertretern und
weiteren Berufsverbänden auf erhebliche Nachbesserungen drängen. Für
eine zeitgemäße GOZ und eine zahnmedizinische Versorgung auf hohem
Niveau. Das schließt auch ganz klar eine leistungsgerechte Vergütung
unseres Berufsstandes über einen realistischen Punktwert ein“, so der
BZÄK-Präsident abschließend.

Weitere Informationen
Unter http://www.bzaek.de/presse/positionen-und-statements/preisentwicklung/
finden
Sie zwei erläuternde Infografiken zur Thematik: Ein Vergleich
steigender Preise für Strom, Benzin und Nahrungsmittel und einem
konstanten GOZ-Punktwert seit 1988 sowie eine Grafik zum Thema
steigender Hygienekosten für Zahnarztpraxen.
Weitere aktuelle Positionen der BZÄK zur GOZ-Novelle finden Sie auch unter http://www.bzaek.de/presse/positionen-und-statements/ .

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 21 Oktober 2011