Patientenlockangebote mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässig


Mit dieser Praxis zeigte sich das OLG nicht einverstanden und verbietet nun das Treiben durch sein Urteil.
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für alle "Zahnersatz zum
Nulltarif" Anbieter, die mit dieser Aussage nun nicht mehr werben
und/oder ihre Partner werben lassen dürfen.
Mit Urteil vom 10.08.2010 (Az. I-20 U 52/10) hat das Oberlandesgericht
(OLG) Düsseldorf in einem auf Klägerseite durch die Kanzlei Kazemi &
Lennartz geführten Prozess ein Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf
vom 15.01.2010 (Az.: 4 O 8/10) weitestgehend bestätigt. Die Kanzlei hat das klagende Internetportal
2te-ZahnarztMeinung gegen das verurteilte, im Ausland produzierende,
Dentallabor vertreten.
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig und hat damit
erhebliche Bedeutung für zahlreiche Strukturverträge im Bereich des
Zahnersatzes. Viele Anbieter werben mit der Zuzahlungsfreiheit, die
tatsächlich kaum zum Tragen kommt und führen Verbraucher damit in die
Irre.

Eine ausführlichen Bericht gibt es auf den Internetseiten der Kanzlei Kazemi & Lennartz zu finden.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 22 September 2010