Oberpfälzer Zahnärzte gewinnen Klage gegen Dent-iV


Die Dent-iV GmbH bietet zusammen mit der AOK Bayern das integrierte
Versorgungsprogramm Claridentis für zahnärztliche Leistungen an. In
einem Flyer für Patienten hatte die Managementgesellschaft behauptet,
dass gesetzlich Versicherte für Wurzelkanalbehandlungen normalerweise
eine Zuzahlung von 40 bis 80 Euro zu leisten hätten und damit geworben,
Claridentis-Teilnehmer erhielten dagegen diese Leistung ohne
Eigenbeteiligung. „Diese Aussage ist falsch und täuscht die Patienten,
denn sie erweckt den Eindruck, dass die an Claridentis teilnehmenden
Patienten regelmäßig gegenüber anderen Kassenpatienten hierdurch einen
Vorteil haben“, erklärt Dr. Michael Förster, Vorsitzender des ZBV
Oberpfalz. Dies sei nicht der Fall, denn Wurzelkanalbehandlungen werden
in der Regel komplett von der Krankenkasse bezahlt. Nur ergänzende
Behandlungen, die im Einzelfall sinnvoll sein können oder die Therapie
beschleunigen, muss der Versicherte selbst bezahlen. „Diese
zusätzlichen Leistungen sind aber nicht die Regel und werden vom
Zahnarzt mit dem Patienten besprochen und begründet“, betont Dr.
Förster.
Mit seinem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag des Klägers und
untersagte der Dent-iV GmbH die entsprechende Behauptung. Die
Entscheidung des Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig.
Ursprünglich hatte das Landgericht das Verfahren an das Sozialgericht
verweisen wollen. Dagegen wurde Beschwerde vor dem Oberlandesgericht
München eingelegt. Dieses sah die Beschwerde als begründet an, verwies
den Fall an das Landgericht zurück und ließ zu diesem Beschluss keine
Revision zu. Dies ist insbesondere beachtenswert, da in einem ähnlichen
Verfahren bezüglich des Klageweges die Kassenzahnärztliche Vereinigung
Bayerns gegen Dent-iV vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München
und schließlich auch vor dem Bundesgerichtshof unterlegen war.
Das aktuelle Verfahren wurde von Rechtsanwalt Ralf-Michael Burkhardt
von der unter anderem auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei
Klaka in München geführt. Diese Kanzlei hat in der letzten Zeit schon
mehrfach Oberpfälzer Kollegen erfolgreich in wettbewerbsrechtlichen
Verfahren vertreten.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 10 Juni 2010