Beim Zahnersatz gibt es ab 1. Januar 2005 Änderungen. Der Zahnersatz bleibt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Daran ändert sich nichts. Änderungen gibt es bei den Zuschüssen der Krankenkassen und – ab 1. Juli 2005 – bei der Finanzierung. Das Wichtigste hier nochmals zusammengafasst.
Bisher gilt: Wer zum Zahnarzt geht und Zahnersatz erhält, bekommt von seiner Krankenkasse einen prozentualen Zuschuss. Dieser kann zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten betragen. Das ist abhängig davon, wie regelmäßig man bei der Vorsorge war.
Mehr Wahlfreiheit beim Zahnarzt
Ab Januar 2005 trägt die Kasse nicht mehr den prozentualen Anteil eines Zahnersatzes, sondern den "befundbezogenen Festzuschuss". Das heißt, die Zuzahlung orientiert sich am Problem: dem Error! Post not found for word:zahn, der ersetzt werden muss – also am Befund, nicht an der Behandlungsmethode. Der Unterschied besteht darin, dass sich der Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden kann, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Die Höhe der Festzuschüsse beträgt mindestens 50 Prozent für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen der bei einem bestimmten Befund festgelegten jeweiligen Regelversorgung. Wie bisher erhöht sich der Festzuschuss bei guter Vorsorge.
Heil- und Kostenplan gibt Sicherheit
Wichtig bleibt der Heil- und Kostenplan. Diesen muss der Zahnarzt vor einer Behandlung – für die Patientinnen und Patienten kostenfrei – erstellen. Darauf müssen der Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz nach Art, Umfang und Kosten ausgewiesen werden. Danach ist der Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse zu prüfen. Er dient der Transparenz und Sicherheit. Sollten Sie als Patientin oder Patient bezüglich der vorgeschlagenen Versorgung dennoch Unklarheiten haben: Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Kasse nach – auch nach Behandlungsalternativen.
Festzuschüsse nur für Zahnersatz
Die neuen Festzuschüsse gelten nur für den Zahnersatz. Zahnersatz sind Einzelzahnkronen, Brücken, Prothesen, kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Versorgungen. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen oder Röntgenleistungen. Wer also wegen eines kleinen Loches zum Zahnarzt muss und deswegen gebohrt werden muss, für den bleibt alles beim alten. Hier ändert sich nichts. Änderungen gibt es nur beim Zahnersatz.
Bonussystem und die Härtefallregelung bleiben
Auch wichtig: Die aktuellen Bonus- und Härtefallregelungen bleiben erhalten und werden auf das Festzuschuss-System umgestellt. Patientinnen und Patienten, die sich um die Gesunderhaltung ihrer Zähne bemühen, können sparen. Wer in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen hat, bekommt einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Der Zuschuss erhöht sich um weitere zehn Prozent, wenn der Versicherte zehn Jahre regelmäßige Kontrolle nachweisen kann. Also: Das Bonusheft weiterführen!
Abwarten und Zähne putzen!
Was also jetzt tun? Antwort: Zunächst einmal gar nichts. Die neue Festzuschussregelung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Also: Erst einmal abwarten und Zähne putzen, lautet die Devise. Und natürlich regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen, die für die Versicherten weiterhin kostenfrei sind. Und ab 1. Januar 2005 sollten Sie Ihre neue Wahlfreiheit nutzen. Denn das ist dann Ihr gutes Recht.
Quelle: Gesundheitsministerium