Neuer BDIZ EDI-Patientenratgeber zu Zuschüssen und Krankenversicherung


Mit dem neuesten Patientenratgeber des BDIZ EDI werden wieder viele Fragen beantwortet, die Patienten an ihre implantologischen Behandler stellen – aber auch an ihre Hauszahnärzte, wenn es um Behandlungsalternativen geht mit Blickrichtung auf Implantate und Kosten. Ganz bewusst ohne Abrechnungsdetails hinsichtlich zu erwartender Preise wird hier patientennah aufgelistet, welcher Art Zuschüsse Selbstzahler, GKV-Mitglieder, Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte erwarten können – oder auch nicht.

Basisinfos – wer hat mit wem welches Vertragsverhältnis?

„Mit diesem Ratgeber informieren wir aber nicht nur über wichtige Aspekte rund um die Implantologie, sondern auch über grundsätzliche Aspekte zum Thema Krankenkassen, Beihilfestellen und Privaten Krankenversicherungen“, so Dr. Helmut B. Engels, Präsident des Bundesverbandes der Implantologen. „Wir nennen hier auch bewusst keine sogenannten Schätzpreise für eine implantologische Versorgung, weil jede anders verläuft und niemandem mit erheblichen Spannen bei den Zahlen geholfen wird. Uns ging es eher um das grundsätzliche, das jeden betrifft: Das prinzipielle Verhältnis von Patient zu seinem Behandler, vor allem aber zu seiner Krankenversicherung. Das schien uns nötig da sich Auseinandersetzungen häufen und vielen Patienten der diskreditierende Eindruck vermittelt wird, die zahnärztliche Abrechnung sei nicht rechtens, nur weil die Versicherung oder Beihilfe bestimmte Maßnahmen nicht bezahlen will.“ Daher wird im Kapitel „Ich, mein Zahnarzt und meine Krankenversicherung“ auch aufgezeigt, wer mit wem und wie ein Vertragsverhältnis hat und warum Wirtschaftsunternehmen wie die Privaten Krankenversicherungen manchmal die Erstattung von Leistungen ablehnen obwohl sie dem Patienten eigentlich zustünden.

Ein neues Rollenverständnis – für die Patienten

„Besonderen Wert haben wir darauf gelegt“, so BDIZ EDI-Justitiar Dr. Thomas Ratajczak, „dass die Patienten eine neue Sicht ihrer Rolle und auch die ihrer Versicherung bekommen. Vielfach ist es ja so, dass im Zuge der Ablehnung von Behandlungspositionen bei den Patienten der Eindruck erweckt wird, hier habe der ZahnArzt widerrechtlich gehandelt – in der Regel denken Patienten ja, wenn etwas nicht erstattet wird ist es auch nicht erlaubt. Dass beides prinzipiell nichts miteinander zu tun hat, ist eine der wichtigsten Botschaften des neuen Ratgebers.“ So lange sich ein Behandler an die Gebührenordnung halte, gebe es keinen Anlass, an der Richtigkeit der Abrechnung zu zweifeln. Für den implantologischen Bereich hat der Bundesverband der Implantologen jüngst einen umfangreichen Abrechnungsratgeber Implantologie vorgelegt, dem nicht nur anhand von Leistungsschritten die abrechenbaren Gebührenpositionen zu entnehmen sind, sondern auch juristische Diskussionen zur Frage der Erstattung durch die Versicherungen.

Sinnvoll auch für nicht-implantologische Praxen

„Was hier am Beispiel unseres Patientenratgebers zu Zuschüssen bei Implantatversorgung gezeigt wird, darunter die zahlreichen aufwändigen Behandlungsschritte beim chirurgischen Anteil einer Einzelzahnimplantatversorgung und damit die Nachvollziehbarkeit höherer Kosten, können auch nicht-implantologisch tätige Zahnärzte für die Information ihrer Patienten nutzen“, so Dr. Engels. „ Hinsichtlich der Darstellung möglicher implantologischer Leistungen im Rahmen der Aufklärung über alternative Behandlungsmaßnahmen empfehlen wir zudem unseren Ratgeber ‚Implantate – auch etwas für mich?’, der ebenfalls als Praxishilfe für die ZahnÄrzte gedacht ist: Er liefert auch eine dokumentationsfähige Grundlage für die erfolgte Aufklärung über Implantate als etablierte Alternative zu herkömmlichem Zahnersatz.“ Dieser mittlerweile über 100.000 Mal abgerufene Ratgeber wird demnächst inhaltlich überarbeitet, auch der Ratgeber zu Implantathygiene gehört zu den vielen hoch erfolgreichen Publikationen des Verbandes.

Quelle: BDIZ

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 November 1999