Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf
zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte
gefährdet die Wirksamkeit dieses übergreifenden medizinischen
Ansatzes grundlegend. Indem er die von Patienten gewohnte hohe
Qualität der deutschen Zahnmedizin für die Zukunft in
Frage stellt, bedeutet er eine negative Zäsur für die
übergreifende medizinische Versorgung in Deutschland. Betroffen
hiervon sind nicht nur Privatpatienten, denn auch gesetzlich Versicherte
wählen für sich freiwillig regelmäßig die
höherwertige Privatbehandlung. Neben den Patienten und Patientinnen
droht aber auch für den Forschungsstandort Deutschland Schaden,
denn nur die Schnittstelle Privatmedizin kann medizinische Forschungsergebnisse
in die Praxis übertragen.
Der vorliegende Referentenentwurf bedeutet ganz konkret nicht
nur einen Rückschritt für die zahnmedizinische Versorgung
der Patientinnen und Patienten, sondern eine echte Hürde
für eine ganzheitlich orientierte präventive Medizin
in Deutschland. Abzulehnen ist insbesondere:
1) Der GOZ-Referentenentwurf stellt die individuelle, präventionsorientierte
Behandlung von Patienten nach neuesten wissenschaftlichen Kriterien
in Frage. Er lässt die Vorschläge der zahnärztlichen
Wissenschaft außer Acht und schränkt die Behandlungsleistungen
an zahlreichen Stellen auf wissenschaftlich unhaltbare Weise ein.
2) Er verweigert den Zahnärzten durchgängig ausreichende
Behandlungszeit für eine kostendeckende qualitativ hochwertige
Behandlung ihrer Patienten. Würde er rechtskräftig,
wären Zahnmediziner in erheblichem Maß zu betriebswirtschaftlich
nicht gedeckter Mehrarbeit gezwungen, um Qualitätseinbußen
zu Lasten ihrer Patienten zu verhindern.
3) Mit der Möglichkeit der Separatvereinbarung zwischen
Privatversicherer und Zahnarzt (sogenannte „Öffnungsklausel“)
setzt der GOZ-Entwurf das deutsche Gesundheitswesen der Gefahr
eines ruinösen Preiswettbewerbs der Behandlungserbringer
untereinander aus. Auch hier ergeben sich negative Auswirkungen
für die Behandlungsqualität. Unvermeidliche wirtschaftliche
Konzentrationsprozesse würden zudem die fatale Entwicklung
hin zu medizinisch gut versorgten urbanen Zentren und unterversorgten
ländlichen Gebieten beschleunigen.
Schon anhand dieser Beispiele zeigt sich: Der vorliegende Referentenentwurf
zur GOZ setzt in vielfacher Hinsicht inakzeptable Maßstäbe
für das deutsche Gesundheitswesen und konterkariert elementare
Ziele einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Als Vertreter der medizinischen Praxis und der Fachwissenschaft
und in Verantwortung für Patientinnen und Patienten fordern
wir daher einstimmig und mit Nachdruck die Berücksichtigung
wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Anerkennung betriebswirtschaftlicher
Notwendigkeiten und die Streichung der „Öffnungsklausel“
in der neuen GOZ. Hierfür sind wir weiterhin und sofort bereit,
öffentlich und in Fachdiskussionen einzutreten. Gleichzeitig
bieten wir den gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern
unsere praktische Expertise an und stehen gerne für ein Gespräch
und eine weitere Erläuterung unserer Positionen bereit.