Nervschädigung durch zu langes Implantat: OLG Koblenz spricht 5.000 Euro Schmerzensgeld zu


Der amtliche Leitsatz des Beschlusses des OLG Koblenz vom 25. 11. 2013 (Az. 5 U 1202/13) bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts Mainz (AZ: 9 O 170/11) vom 23. 8 2013.

„Hat der Zahnarzt eine falsche Bezugsebene für die Längenbestimmung gewählt und ein zu großes Implantat eingebracht, was zu sechstägigen starken Nervenschmerzen und hiernach zu einer dauerhaftenGefühlsbeeinträchtigung im Behandlungsbereich führt, ist ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro angemessen.“

Der Zahnarzt habe zwar durch das Zurückdrehen des Implantats eine Entlastung bewirkt, allerdings sei diese nicht weit genug erfolgt, da das Implantat nach Beurteilung der Röntgenbilder weiterhin in den Nervenkanal ragte und eine Nervschädigung weiterhin bestehen dürfte. Das sei auch nicht mehr korrigierbar. Ein Dauerschaden sei zwar noch nicht absehbar, die Angemessenheit des Schmerzensgelds in Höhe von 5.000 Euro aber unstrittig, da der Patient sowohl starke Schmerzen erdulden musste als auch unter der dauerhaften Störung des Gefühls leiden muss. 

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 08 März 2014