Um hier abgestimmt vorzugehen und die Expertise der verschiedenen
Fachrichtungen zu vernetzen, haben nunmehr die Zahnärztekammer
Niedersachen (ZKN), der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) und
der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)/Landesverband
Niedersachen) auf Initiative der ZKN eine Kooperationsvereinbarung
geschlossen.
„Es lag uns allen daran, ein Konzept zu entwickeln, wer wann was in diesem Bereich leistet und wie die einzelnen Disziplinen dabei zusammenwirken“, sagt Dr. Gundi Mindermann, Landesvorsitzende des BDK in Niedersachen. Dabei sei berücksichtigt worden, dass die erste Anlaufstelle des Patienten die Zahnarztpraxis sein könne, die Kieferorthopädie-Praxis oder auch die Logopädie-Praxis. „Wir begrüßen es“, so Christiane Hoffschildt, dbl-Präsidentin, „wenn beim Kieferorthopäden der Befund erhoben wird mit Error! Post not found for word:zahn-/Kieferstatus, Primärfunktion sowie der orofazialen Muskulatur des äußeren und inneren Funktionskreises. Das ist für unsere Seite in diesem interdisziplinären Konzept eine wichtige fachliche Grundlage.“ Werde dabei eine Störung des orofazialen Muskelgleichgewichtes festgestellt, können sich weitere Diagnostik-Maßnahmen anschließen, die auch ergänzende Fachgebiete wie die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde einbeziehen. Dies ist insbesondere bei Kindern mit LippenKieferGaumenSpalte relevant, da die Leistung des Ohres und auch die Hörfähigkeit beeinträchtigt sein können. Zeigen die Ergebnisse die Notwendigkeit einer Involvierung von Logopäden, werden diese ebenfalls hinzugezogen. Fachzahnärztin Sabine Steding vom Vorstand der ZKN: „Hierfür stellt die kieferorthopädisch tätige Praxis die Verordnung nach Muster 16 bzw. im Fall einer Privatbehandlung ein Privatrezept aus. Das für Muster 16 notwendige ‚Heilmittel’ ist in diesem Fall die ‚Sprach- und Sprechtherapie’. Aufgrund der Indikation ‚Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts’ sind 10 Einheiten zu rund 45 Minuten als sinnvoll erachtet worden.“
Nach der kieferorthopädischen bzw. zahnärztlichen Befunderhebung erfolgt anschließend eine Befunderhebung aus Sicht der Logopädie – einschließlich Anamnese. Im Fokus stehen dabei vor allem Sekundärfunktionen wie Artikulation, Sprach- und Stimmstatus, Motilität von Zunge und Lippen sowie des Gaumensegels und neben vielen weiteren Aspekten die Erhebung des myofunktionellen Gesamtstatus. Aus den gewonnenen Informationen wird das Therapiekonzept entwickelt, das je nach individuellem Plan auch zahnärztliche bzw. kieferorthopädische Unterstützung erfordern kann. Wird beispielsweise eine spezielle Mundvorhofplatte benötigt, ist entsprechend die kieferorthopädisch tätige Praxis zuständig. Nach Abschluss der logopädischen Phase wird gemeinsam die eventuell notwendige Erhaltungstherapie vereinbart.
„Wir sind sehr froh, diese wichtige Schnittstelle nun durch die Kooperationsvereinbarung justiert und damit für die Eltern, die beteiligten ZahnÄrzte und Therapeuten, aber auch für die Kostenträger transparent gemacht zu haben“, sagt Kammerpräsident Dr. Michael Sereny. Das erleichtere für alle Seiten die Abläufe und verbessere damit die interdisziplinäre fachliche Hilfe für Patienten mit myofunktionellen Dysfunktionen. Ob weitere Kammerbereiche dem Kooperationsmodell folgen, sei derzeit noch offen – die Kammer Niedersachsen stehe für entsprechende Anfragen aber gern zur Verfügung.
Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) / Präsident Dr. Michael Sereny / Vorstandsmitglied Sabine Steding / www.zkn.de
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) LV Niedersachsen / Vorsitzende Dr. Gundi Mindermann / www.bdk-online.org/Landesverbände
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) / Präsidentin Christiane Hoffschildt / www.dbl-ev.de