Der Anteil der Zahnärztinnen in der Zahnmedizin
wächst stetig, nach Prognosemodellen des Instituts der deutschen
Zahnärzte (IDZ) wird 2017 die Hälfte aller Zahnärzte in Deutschland
weiblich sein. Daher richten sich viele Überlegungen auf Zahnärztinnen
aus: Niederlassungsberatung, Wiedereingliederung, flexible
Teilzeitmodelle, familienfreundliche Notdienstpläne oder
Fortbildungsangebote. Diese sollen ebenso für berufstätige Väter in der
Zahnarztpraxis gelten. Auch den Kollegen, die aus individuellen Gründen –
wie beispielsweise Angehörigenpflege – ihre Berufstätigkeit der
Lebensgestaltung anpassen müssen, sollen weitere Lösungsangebote und
Unterstützungsaktionen offeriert werden. Das Engagement der Kammern will
vor allem der besonderen Situation des Freien Berufs Geltung
verschaffen.
Die BZÄK unterstützt seit längerem Initiativen, die
familienfreundliche Arbeitsbedingungen bei Zahnärztinnen und Zahnärzten
anstreben. Der Ausschuss für die Belange der Zahnärztinnen der BZÄK
bietet zum Beispiel diverse Unterstützungsangebote über die
Landeszahnärztekammern. Insofern begrüßt die BZÄK auch die im Rahmen des
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes geplanten Regelungen zur Verstärkung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für niedergelassene Ärzte und
Zahnärzte.
Weitere Informationen: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/Zahnaerztinnen/2011_Memorandum.pdf