Lücke im Bonusheft? Trotzdem Bonus möglich!


Berlin – Zukünftig soll es die Gesetzliche Krankenkasse nicht mehr so genau mit der lückenlosen Führung des Bonusheftes nehmen. Denn die große Koalition plant eine Auflockerung der strengen Regeln für den Bonuszuschuss für Zahnersatz.

Einmalig versäumter Zahnarztbesuch verkraftbar

Laut des Änderungsantrages der Koalitionsfraktion zum Terminservice- und Versorgungsgesetz, sollen Versicherte der GKV auch einen Bonus zum Zahnersatz erhalten können, wenn der vorgeschriebene Besuch beim Zahnarzt einmalig versäumt wurde.
Diese Änderung soll nicht bewirken, dass für jeden Versicherten mit Lücke im Bonusheft ein Auge zugedrückt wird. Die Krankenkasse kann nur bei „begründeten Ausnahmefällen“ trotz versäumtem Zahnarztbesuch über die Genehmigung eines zusätzlichen Bonus zum Festzuschuss für Zahnersatz entscheiden.
Ein begründeter Ausnahmefall kann zum Beispiel eine Erkrankung darstellen, die einen Zahnarztbesuch verhindert.

Kosten sparen beim Zahnersatz durch Bonus der GKV

Wer durch den Zahnarztstempel in seinem Bonusheft nachweisen kann, dass er in den vergangenen 5 oder 10 Jahren jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, dem steht ein erhöhter Festzuschuss zu. Bei 5 Jahren gibt es 20%, und bei 10 Jahren 30% mehr Zuschuss zum Zahnersatz.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 18 Februar 2019