KZV: Berliner Budgets und Gesundheitsfonds schaden der zahnärztlichen Versorgung


Selten hat man in der Bundesrepublik so gesundheitspolitisches Roulette gespielt wie bei der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds 2009, das ist unverantwortlich. So kommentieren die Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, Dr. Jörg-Peter Husemann und Dr. Karl-Georg Pochhammer, die Pläne der Bundesregierung zur Einführung des Gesundheitsfonds. Zudem fordern sie die Abschaffung der Budgets im zahnärztlichen Bereich.
Nach einem Gutachten der renommierten Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Wasem, Prof. Dr. Wille und Dr. Buchner drohen dem Berliner Gesundheitswesen mit der Einführung des Fonds Verluste von ca. 260 Millionen Euro. Bislang, so Husemann und Pochhammer, ist uns von Kritik der verantwortlichen Gesundheitspolitiker des Berliner Senats an den ausstehenden Verlusten nichts bekannt. Husemann: Die Zahnärzte der Stadt sind durch ihre Budget-Beschränkungen schon gebeutelt genug, da sind die zusätzlichen Verluste der Gesundheitsausgaben Berlins nach der Einführung des Fonds nicht auch noch hinnehmbar.
Auch wenn das Budget für den Bereich des Zahnersatzesmittlerweile aufgehoben ist, so gilt die Ausgabenbeschränkung aber immer noch bei Error! Post not found for word:zahn erhaltenden Maßnahmen wie etwa Füllungen oder Schmerzbehandlung – und ist im Prinzip immer zu knapp für die Versorgung von Patienten. Husemann: ?Wenn dann ein Patient mit schwerwiegenden Problemen in die Praxis kommt, kann es sein, dass der behandelnde Zahnarzt einen Teil der Behandlung aus eigener Tasche begleichen muss. Weil aber Berliner Zahnmediziner trotz Budgetüberschreitungen die Patienten behandeln, erhalten sie seit Jahren Teile ihrer Leistungen nicht vergütet. Allein im Jahr 2007 haben Berliner Zahnärzte für ca. 5,0 Mio. Leistungen erbracht, die ihnen nicht bezahlt wurden. Deshalb ist ihnen das Budget ein Dorn im Auge, da es nicht nur behandler- sondern auch patientenfeindlich ist.
Hintergrund:
Die Budgets der Zahnärzte sind an die so genannte Grundlohnsumme gekoppelt. Diese berücksichtigt nur die Lohnhöhe der gesetzlich Krankenversicherten. Einnahmensteigerungen der Kassen durch Beitragsatzsteigerungen oder durch zurückgehende Arbeitslosigkeit werden nicht berücksichtigt und kommen in der zahnmedizinischen Versorgung nicht an. Für 2008 betrug die Veränderungsrate 0,64 Prozent, also weit unter der Inflationsrate.
Presseinformation der Berliner Kassenzahnärztlichen Vereinigung

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 02 August 2008