Kurze Implantate sind verlässlich


Implantate von unter 10 Millimeter, aktuell auch sogar unter 8 Millimeter, sind die sogenannten kurzen Implantate. Den Status „kurz“ erhalten nach einem Blick in die Literaturdaten ganz unterschiedliche Implantatlängen, die je nach Hersteller oder Herkunft variieren. Sie werden seit einigen Jahren bei speziellen Indikationen erfolgreich eingesetzt, wenn bspw. nicht genug Knochen für Implantate mit Standardlänge vorhanden ist und Patienten, aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen, einen Wiederaufbau (Augmentation) verloren gegangener Knochensubstanz ablehnen (müssen). Mit den kurzen Implantaten können aufwendige Operationen in der Kieferhöhle wie ein Anheben des Sinusbodens im Oberkiefer oder eine potentielle Beeinträchtigung von Nerven im Unterkiefer vermieden werden. Dadurch verringern sich die Behandlungszeiten, ggfs. auch umfangreiche diagnostische Maßnahmen und je nach Eingriff auch die Kosten für Patienten. Auch wenn sie seit Jahren erfolgreich eingesetzt wurden, bekamen sie nun durch die heiß diskutierten Aussagen der Experten einer Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) in Köln einen weiteren Ritterschlag.
Nach etlichen Langzeitstudien scheinen die „Kurzen“ ihren großen Implantat-Verwandten nichts mehr nachzustehen. Gemäß der Empfehlung der Experten der 11. Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) im Februar in Köln heißt es: „Die Anwendung von kurzen, angulierten oder durchmesserreduzierten Implantaten bei reduziertem Knochenangebot stellt heute bei Beachtung der spezifischen Behandlungsparameter eine verlässliche Therapieoption im Vergleich zu den Risiken bei der Anwendung von Implantaten mit Standarddurchmesser in Kombination mit augmentativen Verfahren dar.“ Es gibt jedoch auch Grenzen, wenn kurze Implantate bspw. auch noch einen kleineren Durchmesser haben, haben sie nach drei bis fünf Jahren eine höhere Verlustrate. Auch sind sie in einzeln gelegenen Zahnlücken oder im Frontzahnbereich nicht immer indiziert. Ob und wie ihr Kiefer für kurze Implantate geeignet ist, erfahren Patienten mit dem Wunsch nach einer implantatgetragenen Versorgung bei ihrem gut ausgebildeten Zahnarzt des Vertrauens. Denn wie die Konsensuskonferenz in Köln ebenfalls feststellte, ist eine angemessene Ausbildung des implantierenden Zahnarzt/Oralchirurgen/MKGlers und seinem prothetischen Behandler-Kollegen ein MUSS, um die für den Patienten optimale Therapievariante auswählen zu können.
Definition „Kurze Implantate“:
Nach der 11. Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) im Februar in Köln sind nun kurze Implantate mit einer Länge von ≤ 8 Millimetern und mit einem Durchmesser von ≥ 3,75 Millimeter neu definiert worden. Ultra-kurze Implantate besitzen eine Implantatlänge von < 6 Millimetern.
Quelle: Europäische Konsensuskonferenz im Rahmen des BDIZ EDI Symposiums im Februar 2016

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 09 März 2016