Es schaltete sich jedoch die Zahntechniker-Innung Nordbayer mit der Forderung ein, diese exklusive Werbung für ein einzelnes Privatunternehmen zu stoppen. Die Innung sah auch eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Direktvergabe seitens der AOK mit einem Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit der Zahnlabore und Zahnärzte sah. Die AOK erwehrte sich dieser Vorhaltungen, denn Anwälte des Unternehmens als auch AOK-Juristen hatten die Vereinbarung vorab gründlich geprüft. Die Innung liess jedoch nicht locker und brachte die Angelegenheit bis ins Gesundheitsministerium, das zunächst aber auch keinen „zweifelsfreien Rechtsverstoss“ ausmachen konnte.
Die Kehrtwende der AOK in Form der übergeordneten AOK Bayern erfolgte Anfang 2013. Man hielt plötzlich die vertraglichen Beziehungen mit der Zahntechniker-Innung für wichtiger als eventuelle finanzielle Vorteile für die eigenen Patienten. Mit der Begründung, dass Vertragsklauseln die AOK „als marktbeherrschendes Unternehmen zu wettbewerbsbehindernden Vereinbarungen bzw. zum Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung“ zwingen würde.
Quelle: Spiegel online
Kooperation zwischen AOK und Zahnlabor kommt nicht zustande
Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 05 August 2014