Koalitionsvertrag bietet klare Bekenntnisse und Chancen


Wenn die Koalition sich der Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte annimmt, so ist dies nicht zuletzt aktiver Patientenschutz. Obwohl sich die Zahnmedizin ständig weiterentwickelt, werden die Studenten nach einer Approbationsordnung aus dem Jahre 1955 ausgebildet, mahnt der BZÄK-Präsident dringenden Handlungsbedarf an. Ein von Seiten der Zahnmedizin verabschiedeter Entwurf liegt dem Bundesgesundheitsministerium vor.
Hinsichtlich der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte wird von der Koalition eine Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft auf Basis einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie der Kostenentwicklung als Ziel postuliert.
Mit dem Abbau bürokratischer Hindernisse bei der Wahl der Kostenerstattung soll weiteres Terrain für die Patienten erschlossen werden. „Hier mehr Freiheit zu wagen, stärkt letztlich die Rechte der Patienten“, so Engel. Auch in den Signalen zur umstrittenen elektronischen Gesundheitskarte ist der Wille zu erkennen, die vielfach geäußerten Bedenken im Sinne einer gründlichen Überprüfung aufzugreifen.
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich nachdrücklich für ein Gesundheitssystem ein, das die Rechte und Selbstbestimmung der Patienten gewährleistet. Die Patientenrechte durch ein System transparenter Patientenberatung zu stärken, wird durch die Bundeszahnärztekammer seit Jahren aktiv unterstützt. Dr. Engel betont dazu: „Das Vorhaben, ein neues Patientenschutzgesetz‚ in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Gesundheitswesen’ erarbeiten zu wollen, zeigt den Willen zu einem transparenten und demokratischen Gesetzgebungsverfahren, in das sich die Bundeszahnärztekammer konstruktiv und kritisch einbringen wird.“

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 25 Oktober 2009