Klarstellung von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung: BILD-Meldung zu Zahnarzthonoraren ist falsch


Richtig ist, dass die GOZ in ihrer jetzigen Form
unverändert seit 1988 besteht. Sie bildet damit weder den
wissenschaftlichen Fortschritt noch die Kostensteigerungen ab, die
zwischenzeitlich stattgefunden haben. 1988 war die deutsche Zahnmedizin
auf einem anderen wissenschaftlichen Stand als heute. Medizinischer
Fortschritt im Bereich der Implantologie, neue Materialien für Füllungen
und Inlays und mehr Engagement im Präventionsbereich stellen völlig
neue Ansprüche an die moderne und qualitativ hochwertige
zahnmedizinische Versorgung.

11 Pfennig betrug 1988 der so genannte Punktwert für
privatzahnärztliche Leistungen. 2011 darf der Zahnarzt 5,62421 Cent
berechnen. Das Einzige was sich nach zwei Jahrzehnten somit für den
Berufsstand geändert hat ist die Währung. Seit 23 Jahren ist die
kumulative Inflationsrate um 60 Prozent gestiegen.

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung haben daher das Bundesministerium für Gesundheit
aufgefordert, eine Gebührenordnung auf dem aktuellen wissenschaftlichen
Stand der Zahnmedizin vorzulegen. Dabei sind Kostenentwicklungen zu
berücksichtigen.

Die GOZ wird als Verordnung vom Bundesministerium
der Gesundheit mit Zustimmung der Bundesländer erlassen. Die
zahnärztlichen Berufsorganisationen haben keinerlei
Mitentscheidungsrecht über die Ausgestaltung der Gebührenordnung.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 07 Februar 2011