Kinesiologie ohne wissenschaftliche Belegbarkeit


Eine Studie an der Universitätsklinik Heidelberg über die Aussagekraft
kinesiologischer Diagnosen in der Zahnmedizin fand keinen Nachweis
dafür, dass Treffer der gemachten Aussagen über der zu erwartenden
Zufallsquote lagen. Mittels der so genannten "Applied Kinesiology
(AK)", also der angewandter Kinesiologie, wird durch
Muskelreaktionstests ermittelt, ob ein Patient erkrankt ist oder
allergisch auf bestimmte Stoffe reagiert.

Die nun in einem Artikel der "Zahnmedizinischen Mitteilungen-online"
präsentierte Studie unter Dr. Dr. Hans-Jörg Staehle untersuchte
insgesamt 112 Testpersonen auf deren Verträglichkeit zweier
zahnärztlicher Restaurationswerkstoffe.

In einer Nachrichtenmeldung zur Studie erläutert die "Gesellschaft zur
wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e.V.(GWUP)":
"Nachdem sich 31 Personen als für die Versuche nicht geeignet erwiesen,
ermittelten die Zahnärzte in der ersten Testphase 34 Probanden, die die
Werkstoffe vertrugen; sieben vertrugen sie nicht. Bei 40 Testpersonen
wurde ermittelt, dass sie Präparat I vertrügen, Präparat II jedoch
nicht bzw. umgekehrt.
Bei der zweiten Gruppe wurde nun in einem zweiten verblindeten Test
ermittelt, ob die Tester die gleiche Verträglichkeit/ Unverträglichkeit
herausfinden konnten wie beim ersten Mal (…)"

Es zeigte sich, dass die AK-Diagnosen nicht zutreffender waren, als die
zu erwartende Zufallsquote. Allerdings wurde mittels der Kinesiologie
eine höhere Unverträglichkeitsrate der Werkstoffe ermittelt, als sie in
der Praxis tatsächlich auftritt.

In Zusammenarbeit mit zwei Zahnärzten, die zusätzlich über die
Qualifikationen zur Kinesiologie verfügen, bemängelt die Studie von Dr.
Staehle "das Fehlen nachvollziehbarer wissenschaftlicher Überprüfungen
zur 'Applied Kinesiology' durch deren Vertreter selbst, obwohl die
Methode schon seit etwa 40 Jahren praktiziert und allein in
Mitteleuropa von schätzungsweise 1.000-2.000 Anwendern zur
Verträglichkeitsprüfung von Zahnmaterialien herangezogen wird," so die
GWUP.

Laut Staehle werde "dem Willen und der Überzeugung bei Anhängern von
alternativmedizinischen Verfahren mehr Wert beigemessen als
wissenschaftlich-rationaler Erkenntnis und Nachweisführung."

Die GWUP verweist zudem auf die eigenen Erfahrungen Staehles als
Zahnmediziner. Dieser kenne zahlreiche Fälle, "in denen Patienten zur
Behandlung kamen, denen aufgrund von alternativmedizinischen
Fehldiagnosen gesunde Zähne beschädigt oder entfernt wurden, ohne dass
sie eine Besserung ihrer Beschwerden erfahren hätten."

Inwieweit ähnliche Fehldiagnosen und deren Folgen durch
schulmedizinisch praktizierende Ärzte zur Bewertung dieser Aussage
vergleichend hinzugezogen wurden, geht aus der Meldung der GWUP nicht
hervor.

Stattdessen schließen sich die Verfasser der Heidelberger Studie der
Forderung von Edzard Ernst an. Dieser hatte bereits vor einiger Zeit
gefordert, "dass derjenige, der finanziell von einer alternativen
Heilmethode profitiere, auch deren Wirksamkeit belegen müsse". Könne
dieser positive Nachweis nicht erbracht werden, "sollte vor dem
Verfahren mit allem Nachdruck gewarnt werden".
(res)
Quelle:
gwup.org / zm-online.de

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 November 1999