Kasse muss für Zahnimplantate bei genetischer Nichtanlage nicht zahlen


Bei ihm waren genetisch bedingt im Oberkiefer 10 von normalerweise 14 Zähnen und im Unterkiefer 12 bleibende Zähne nicht angelegt. Deshalb beantragte er bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Kostenerstattung für insgesamt elf Zahnimplantate sowie für den dafür erforderlichen Knochenaufbau und den dazu gehörigen Zahnersatz.
Die AOK lehnte die Kostenübernahme mit der Begründung ab, eine konventionelle Zahnprothese sei ausreichend.
Nach den Richtlinien für die Ausnahmeindikationen von Implantatversorgungen bei Kassenpatienten müssen bei genetischer Nichtanlage von Zähnen die Mehrheit der der Zähne nicht angelegt sein, was in diesem Klagefall auch vorlag. Allerdings muss ein 2. Punkt ebenfalls erfüllt sein: eine konventionelle Zahnersatz-Lösung darf nicht möglich sein, was in diesem Fall wiederum nicht zutraf.
So urteilte das BSG im Sinne der AOK.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 10 Mai 2013