Gute und eigene Zähne sparen offensichtlich bares Geld bei der Zahnzusatzversicherung. Viele Versicherer bieten Zahnzusatzversicherungen an, bei denen das Fehlen eines einzelnen Zahnes noch nicht mit Nachteilen verbunden ist. Ab zwei Zähnen können jedoch bis zu vier Euro an Zusatzbeitrag mehr pro fehlenden Error! Post not found for word:zahn im Monat anfallen. Alternativ dazu gibt es bei bis zu drei fehlenden Zähnen gestaffelte Leistungen, die Erstattungen bei Zahnbehandlungen für Patienten in den ersten drei Jahren oder sogar bis zu acht Jahren nach Vertragsabschluss einschränken. Beispielsweise bietet eine Versicherung Patienten Versicherungsschutz trotz bis zu acht fehlenden Zähnen, sofern nicht mehr als sechs Kronen, Brückenglieder oder Implantate gleichzeitig vorhanden sind. Allerdings besteht in den ersten acht Jahren nur ein begrenzter Versicherungsschutz. Fazit: Fehlende Zähne steigern folglich den Versicherungsbeitrag. So lehnt ein Großteil der Versicherer Anträge von Patienten ab, bei welchen drei oder mehr Zähne fehlen. Nicht versichert sind außerdem Behandlungen, die zum Zeitpunkt oder vor der Antragstellung bei der Versicherung indiziert oder bereits in der Praxis geplant wurden.
Da liegt es doch nahe, einen Versicherer zu wählen, der sich vordergründig nicht für die Anzahl und den Zustand der Zähne interessiert. Das jedoch führt nicht unbedingt zur Lösung des Problems. Der Blick ins Kleingedruckte offenbart häufig, dass der Versicherer für nicht ersetzte oder fehlende Zähne gar keinen Versicherungsschutz anbietet. Spezielle Zahntarife erscheinen da empfehlenswerter. Menschen mit mehr als vier fehlenden Zähne ist anzuraten, das Kleingedruckte im Versicherungstext genau zu prüfen, manchmal ist es günstiger statt Zahnzusatzversicherung einfach jeden Monat Geld für die neue Versorgung beiseite zu legen.
Quelle:
Presseportal www.inar.de