Solche herkömmlichen Prothesen sind entweder herausnehmbar
oder werden an noch vorhandenen "natürlichen" Zähnen befestigt. In
seinem am 14. Januar 2009 veröffentlichten Vorbericht, kommt das IQWiG
zu dem vorläufigen Ergebnis, dass ein Zusatznutzen mangels
aussagekräftiger Studien nicht zu belegen ist. Bis zum 11. Februar 2009
können alle Interessierten schriftliche Stellungnahmen zu diesem
Vorbericht abgeben.
Prothese wird in künstlicher Zahnwurzel verankert
Von einer verkürzten Zahnreihe sprechen Zahnärzte dann, wenn
Zähne am Ende des oberen oder unteren Kiefers nicht mehr vorhanden
sind. Wie bei der Zahnlücke gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ersatz
zu schaffen: Als Alternative zur konventionellen Prothese kann eine
künstliche, häufig aus Titan gefertigte Zahnwurzel in den Kiefer
eingepflanzt werden (enossales Implantat). Auf dem Gewinde dieses
Implantats sitzt der Kronenaufbau, auf dem dann die Suprakonstruktion,
also der sichtbare Teil des Zahnersatzes, verankert wird.
Kassen-Zuschuss ist unabhängig von der Art des Zahnersatzes
Leitlinien empfehlen solche implantatgetragenen
Suprakonstruktionen insbesondere bei Kieferdefekten, etwa bedingt durch
Knochenschwund (Kieferathropie) oder Unfälle. Prinzipiell kann jedoch
fast jeder Zahnersatz auf diese Weise gefertigt werden. In der Regel
ist die Implantat-Versorgung teurer als die konventionelle. Die
Gesetzlichen Krankenkassen zahlen ihren Versicherten seit 2005
allerdings pauschal einen Betrag, den sogenannten Festzuschuss,
unabhängig davon, für welche Art des Zahnersatzes sie sich entscheiden.
Die künstliche Zahnwurzel selbst wird nicht bezuschusst. Dieser Umstand
veranlasste den Auftraggeber des Berichts, den Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA), nicht nur den Nutzen, sondern auch die Kosten
der beiden Therapiealternativen durch das IQWiG untersuchen zu lassen.
Denn laut Zahnersatz-Richtlinie des G-BA haben die Patienten Anspruch
auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der
G-BA will mithilfe des IQWiG-Berichts klären, ob der Festzuschuss dies
gewährleistet.
Kaufähigkeit kann Ernährung maßgeblich beeinflussen Den Nutzen
für Patientinnen und Patienten macht das IQWiG an vier Zielgrößen fest:
Zum einen daran, wie die Patienten ihre Mundgesundheit selbst erleben
("mundgesundheitsbezogene Lebensqualität"). Zum anderen daran, wie
lange der Zahnersatz funktionstüchtig ist ("Funktionsdauer"). Weitere
Zielgrößen sind die "Kaueffektivität", d.h. der Aufwand, der nötig ist,
um Speisen schluckfähig zu machen sowie die Ernährung. Denn wenn das
Kauen schwer fällt, neigen Patienten dazu, ihre Ernährung anzupassen,
was zu Unter- oder Fehlernährung führen könnte.
Keine ausreichende Evidenz
Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jedoch
feststellen mussten, ist die Studienlage unzureichend. Dabei hatten sie
sich bei ihrer Recherche nicht nur auf randomisiert kontrollierte
Studien (RCTs) beschränkt, sondern auch kontrollierte Studien ohne
zufällige Zuteilung der Patienten und überdies Fallserien einbezogen,
sofern diese bestimmten Mindestanforderungen genügten.
Dennoch konnten sie für keine der vier Zielgrößen methodisch
belastbare Studien ausfindig machen, die es erlauben, verlässliche
Aussagen zu Vor- oder Nachteilen der Therapiealternativen zu machen.
Sie kommen vielmehr zu der vorläufigen Schlussfolgerung, dass es für
den implantatgetragenen im Vergleich zum konventionellen Zahnersatz
weder Hinweise noch Belege für einen Zusatznutzen gibt.
Gesundheitsökonomische Bewertung nicht möglich
Die Recherche nach gesundheitsökonomischen Studien zur
Fragestellung des Auftrags verlief ebenso ergebnislos wie eine Anfrage
bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) nach Daten. Es
war deshalb nicht möglich, wie vom G-BA gewünscht, auch die
Wirtschaftlichkeit der Therapiealternativen vergleichend zu bewerten.
Das IQWiG wird die bis zum 11. Februar 2009 eingehenden
schriftlichen Stellungnahmen sichten und einarbeiten. Sofern die
Kommentare Fragen offen lassen, kann eine mündliche Erörterung im
Institut stattfinden. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als
Abschlussbericht an den Auftraggeber weitergeleitet.
IQWiG: Vorbericht zu implantatgetragenem Zahnersatz erschienen
Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 15 Januar 2009