Internetauktionen: Heil- und Kostenplan reicht für Zahnersatzangebot nicht aus


Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, dass Patienten ihren Heil-
und Kostenplan für Zahnersatz in spezielle Auktionsportale einstellen.
Zahnärzte können dann dazu ein Angebot abgeben. „Ohne persönliche
Kenntnis des Gebisszustandes des Patienten kann kein verbindliches und
fachlich fundiertes ‚Vergleichsangebot’ abgegeben werden“, warnt
Professor Dr. med. Klaus Lehmann, wissenschaftlicher Leiter des
Kuratoriums perfekter Zahnersatz. „Ein Heil- und Kostenplan für
Zahnersatz reicht dafür definitiv nicht aus.“

Der Heil- und Kostenplan weist nach Angaben Lehmanns lediglich
diejenigen Angaben auf, welche für die gesetzliche Krankenkasse
erforderlich sind, um den Heil- und Kostenplan zu bearbeiten. Bei
diesem so genannten „Kassenbefund“ handelt es sich um einen stark
vereinfachten Zahnbefund, der bei weitem nicht alle Patienten-Daten
enthält, die der behandelnde Zahnarzt persönlich erhoben hat und die
ihn zu seiner Therapieentscheidung veranlasst haben. Dazu gehören neben
der Erwartungshaltung des Patienten Angaben zu dessen Mundhygiene, zum
allgemeinen Gesundheitszustand und zu persönlichen Merkmalen,
beispielsweise einer Allergie gegen ein bestimmtes Material.
„Gewohnheiten des Patienten, wie etwa Knirschen oder Pressen mit den
Zähnen, werden nicht erfasst. Außerdem fehlen Einzelheiten zur
Zahnhartsubstanz: Welches Ausmaß hat die Karies? Sind Abriebspuren,
keilförmige Defekte, Schliff-Facetten, Schmelzrisse oder Ähnliches
vorhanden? All dies ist dem Internet-Anbieter nicht bekannt“, erläutert
Lehmann.

Auch über die Zahnstellung, den Zustand der Mundschleimhaut, die
Vitalität der Zähne, die Qualität eventuell vorhandener Wurzelfüllungen
und die Beschaffenheit des Zahnhalteapparates werden keine Angaben
gemacht. Und schließlich fehlen auch Informationen zum Zustand der
Kaumuskulatur und des Kiefergelenkes sowie die funktionellen Parameter
des Gebisses. Dem „Mitbewerber“ stehen darüber hinaus weder die zur
fachlich korrekten Planung eines Zahnersatzes erforderlichen
Gebissmodelle noch die zur prothetischen Planung ebenso wichtigen
Röntgenbilder zur Verfügung.

Unpersönliches Angebot kann zu Lasten des Patienten gehen

All diese Unterlagen und Faktoren beeinflussen die
Therapieentscheidung, sie sind aber einem Heil- und Kostenplan nicht
beigefügt oder ihm nicht zu entnehmen. „Dies bedeutet, dass alleine
aufgrund des Heil- und Kostenplanes kein verbindliches und fachlich
fundiertes Vergleichsangebot erstellt werden kann“, resümiert Lehmann.
Es sei daher durchaus möglich, dass Mitbewerber bei ihrem
Vergleichsangebot, aufgrund der unvollständigen Kenntnis der
tatsächlichen Sachlage, zu einer Fehlentscheidung kommen. „Zu Lasten
der Gesundheit des Patienten“, wie Lehmann betont. Ein fachlich
fundiertes Vergleichsangebot im Sinne des Einholens einer „zweiten
Meinung“ setze immer voraus, dass derjenige, der um seine zweite
Meinung gebeten werde, den Patienten persönlich untersucht habe. Viele
Zahnärzte lehnen daher die unpersönliche Angebotsstellung via
Auktionsportal ab, denn sie halten sie für nicht vereinbar mit ihrem
Bestreben nach medizinisch verantwortungsvoller und
patientenorientierter Arbeit.

Enge Zusammenarbeit von Zahnarzt und Zahntechniker sichert hohe Qualität

Zahnersatz, der in Deutschland angefertigt wird, muss umfangreichen
Sicherheitsstandards genügen. Außerdem bestehen zwischen dem
behandelnden Zahnarzt und dem Dentallabor in den meisten Fällen jahre-
oder jahrzehntelange Verbindungen ständiger Zusammenarbeit. Diese
gewachsenen Beziehungen ermöglichen eine einfache Abstimmung, die der
Qualität des individuell gefertigten Zahnersatzes zugute kommt. Lehmann
dazu: „Je sorgfältiger und je zuverlässiger die ‚Schnittstellen’
zwischen Zahnarzt und Dentallabor funktionieren, desto besser wird das
Endergebnis.“ Und zwar auch und gerade im Sinne eines Langzeiterfolges.

Quelle: Kuratorium perfekter Zahnersatz

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 November 1999