Hanseatische Krankenkasse kippt die Praxisgebühr beim Zahnarzt


Die Gebühr muss zwar weiterhin auch von den HEK-Versicherten in der Zahnarztpraxis entrichtet werden, aber gegen die Vorlage der Gebührenquittung und einer Kopie des Zahnarzt-Bonusheftes an die HEK, erhält der Versicherte rückwirkend für das ganze Jahr 2012 die gezahlten Praxisgebühren zurück.
Die Praxisgebühr steht eh in der Diskussion, da sie als Steuerungsinstrument für einen gebremsten Zulauf zu den zahnmedizinischen Leistungserbringern versagt hat. Zudem waren die Patienten seit Beginn über diese zusätzliche Schröpfung erzürnt, und auch den Zahnärzten war die Gebühr von Anfang an ein Dorn im Auge. Hat man Ihnen doch ohne Entlohnung die gesamte Verwaltungslast für ein Projekt aufs Auge gedrückt, das ihnen letztendlich die Kunden aus der Praxis treiben soll.

Da es mittlerweile auch keine Befürworter der Praxisgebühr mehr gibt, ist es nur eine Frage der Zeit bis sie ganz kippt. Den ersten Keil dazu hat nun die HEK eingetrieben, mal sehen wer als nächstes den Hebel ansetzt.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 06 Juli 2012