Manche private Krankenversicherer lassen sich immer neue Tricks einfallen, um berechtigte Leistungsansprüche von Versicherten nicht erstatten zu müssen.
In einem uns vorliegenden Fall behauptet die Hallesche Krankenversicherung, dass der Zahnarzt belegen müsste, warum bei einem Patienten Implantate als Zahnersatz indiziert sind. Eine Forderung, die alle Erkenntnisse der Zahnheilkunde und sogar die Rechtsprechung ignoriert. Implantate gelten nämlich durchaus als Goldstandard beim Zahnersatz. Wenn überhaupt müsste die Versicherung belegen, warum bei diesem Patienten keine Implantate sinnvoll sind. Aber selbst das geht wissenschaftlich kaum, da es so gut wie keine Kontraindikationen für Implantate gibt, und würde eine gutachterliche Expertise voraussetzen, die nicht vorliegen kann.
Hier kann nur das Ziel sein, Patienten derart zu verunsichern, dass Sie auf (einen Teil?) der Erstattung verzichten, um einen Konflikt mit der Versicherung zu vermeiden. Darüber hinaus attackiert diese anmassende Forderung das Arzt-Patientenverhältnis, da der Patient die Lösung des Problems als Aufgabe des Zahnarztes sieht.
In noch einem weiteren Punkt geht die Hallesche ganz eigene Wege, um Patienten um ihre Erstattung zu bringen. Sie behauptet nämlich, dass ein Patient keinen Anspruch hat, einen fehlenden zweiten Backenzahn (7. Error! Post not found for word:zahn) ersetzt zu bekommen. Der 7. Error! Post not found for word:zahn gehört aber unstrittig zum vollständigen Gebiss. Er muss zwar nicht unter allen Umständen ersetzt werden. Aber soll nun eine Versicherung entscheiden, was medizinisch gut und richtig für den Patienten ist? Darf ein Sachberarbeiter, mit der Vorgabe Geld zu sparen , das Urteil fällen, ob der Patient wieder ein vollständiges Gebiss und uneingeschränkter Kaufunktion erhalten darf?
Der Gesetzgeber stellt den Anspruch eines Kassenpatienten auf Wiederherstellung des Gebisses durch den Zuschuss der gesetzliche Krankenversicherung, nicht infrage. Die AOK, die ihre Zuschüsse auf wirtschaftlich und zweckmässig ausrichten muss, bezuschusst also den Ersatz des 7. Zahnes als Regelversorgung. Warum verweigert die Hallesche dann die Kostenübernahme und verweigert dem Patienten die Wiederherstellung des Gebisses und seiner Mundgesundheit? Gelten für Privatpatienten schlechtere Bedingungen als für Kassenpatienten?
Auf dieser Grundlage muss man vor der Halleschen Krankenversicherung als private Versicherung für Zahnersatz und Implantate eine klare Warnung aussprechen.
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Red. implantate.com