Die gesetzlichen Kassen streben nach diesem Beschluss einen eigenen Leistungskatalog für die privaten Zuzahlungen von gesetzlich Versicherten an, wie
die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Hiernach sollen die Zuzahlungen nicht mehr nach der gerade in Kraft getretenen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012 ) sondern nach eigenen Vorgaben, die nach Ansicht der GKV-Experten zu niedrigeren Zuzahlungen führen würden.
„Das
heutige System ist intransparent und lässt die Versicherten mit der
privaten Rechnung für den Zahnersatz alleine“, konstatierte Stackelberg. Ein
Patient sei kaum in der Lage zu erkenne, ob die Rechnung für die neue Zahnkrone
richtig und angemessen sei. Die Kassen hätten die Pflicht, dem
Patienten die Rechnungsprüfung abzunehmen.
Anmerkung der Redaktion: Schon heute können Kassenpatienten ihre Rechnung durch ihre Krankenkasse prüfen lassen.