Gemeinsame Pressemitteilung von BZÄK und DGVP: Den Patient in den Mittelpunkt stellen


DGVP: EU-Studie weist auf deutliche Mängel in Krankenhäusern hin

DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus wies auf die
mangelnde Umsetzung praktischer Patientenrechte im Alltag der Patienten
in Europa hin. Als Gründungs-mitglied der Europäischen Charta für
Patientenrechte und Partnerorganisation des Active Citizenship Network
stellte die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. das Endergebnis einer
europaweiten Studie vor. Befragt wurden Patienten- und
Bür-gerinitiativen in 21 EU-Mitgliedstaaten zur tatsächlichen Umsetzung
der in der Europäischen Charta verankerten Patientenrechte in großen
Krankenhäusern.

Im Ergebnis zeigt die Studie, dass vor allem in
deutschen Krankenhäusern im-menser Handlungsbedarf besteht. Eine
zeitlich angemessene Behandlung des Patienten wird in zahlreichen
Einrichtungen in Deutschland besonders kritisch beurteilt. Dies gilt
auch für das Recht auf freie Arzt- und Therapiewahl. Beides sind – nach
deutschem Verständnis – wesentliche Parameter bei der Beurteilung der
Qualität heilberuflicher Leistungen. Als ebenfalls mangelhaft wurde in
der Studie der Zugang zu Informationen sowie Transparenz von Leistungen
in den betroffenen Einrichtungen bewertet. So landet Deutschland in der
EU-Studie auf einem Platz im unteren Drittel der befragten 21 Nationen.
„Dies ist ein Beweis für die Notwendigkeit der konsequenten Stärkung von
Patientenrechten sowie der notwendigen Berücksichtigung dieser
Erkenntnisse im Rahmen des geplanten Gesetzes zu den Patientenrechten“,
so Candidus.

BZÄK: Wachsende Bedeutung Europas beachten und nutzen

Auf einen ganz anderen Punkt geht BZÄK-Präsident Dr.
Peter Engel ein: Am 28. Februar 2011 stimmte der EU-Ministerrat der
"Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" (sog.
Patientenrechterichtlinie) zu. „Beispielsweise das Recht der Patienten
auf eine Kopie ihrer Patientenakte, die Verpflichtung zu einer
umfassenden Berufshaft-pflichtversicherung der Leistungsträger sowie
Aspekte der Kostenerstattung wer-den dort geregelt“, so Engel. Aus
Gründen der Kohärenz sei es erforderlich, die dort vorgesehenen Vorgaben
auch im Rahmen der anstehenden Diskussionen
um das
Patientenrechtegesetz zu beachten. Vor diesem Hintergrund bewertet die
BZÄK das seit dem 22. März 2011 vorliegende Grundlagenpapier der
Bundesre-gierung zum Patientenrechtegesetz als positiv. Befürchtungen,
wonach mit einem Patientenrechtegesetz ein unnötiger Keil in die auf
Vertrauen angewiesene Pati-enten/Arzt-Beziehung geschlagen würde, hätten
sich nicht bewahrheitet. Wichtig sei, dass die Bundesregierung eine
schlüssige Umsetzung der europäischen Vorgaben sicherstelle und so den
Patienten und seine Rechte wieder stärker in den Mittelpunkt stelle.
Hier sei es an der Zeit, Europa auch als Chance zu begrei-fen: „Wenn
absehbar ist, dass Europa auch im Gesundheitsbereich immer mehr Einfluss
bekommt, müssen wir unsere Interessen noch aktiver in Europa
einbrin-gen“, so Engel.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 18 April 2011