Würden sich Eltern danach richten, könnten sie auf keine
Erstattungsleistungen hoffen, wenn eine Therapie notwendig werden
sollte, denn, so Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des BDK:
„Versichert sind, darauf weist der Beitrag sogar ausdrücklich hin, nur
dann kieferorthopädische Maßnahmen, wenn die Behandlungsbedürftigkeit
nicht bereits vor Versicherungsabschluss vorlag. Üblicherweise
entwickeln besonders ‚Lutschkinder‘ die Verformungen aber in frühester
Kindheit. Eltern, die bis zum von FINANZTEST empfohlenen Termin warten,
würden also eine böse Überraschung erleben: Die Behandlung wird nicht
bezahlt.“
Überholt ist zudem der Ansatz, die Kieferorthopädie als ausschließlich
„reparierende Maßnahme“ darzustellen. Längst stehen vorbeugende
Verfahren im Vordergrund. Die üblichen Vorsorgeuntersuchungen beim
Zahnarzt ergänzen die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie mit
Eltern-Beratung rund um die Kieferentwicklung – von Anleitungen zur
Still-Haltung über die Auswahl des richtigen Schnullers bis zu Tipps
zum Abgewöhnen (Infos auch unter: www.milchzahnseite.de). Mit
vergleichsweise wenig Aufwand lassen sich zudem schon früh – meist ab
Kindergartenalter – Kieferverformungen wieder ausgleichen, die in
frühester Kindheit durch ungünstige Angewohnheiten entstanden sind.
Später eventuell notwendig werdende aufwändige Therapien werden so
zumeist verhindert.
Auch aus diesem Grund decken die meisten Anbieter von
Zahnzusatzversicherungen ganz bewusst auch „kieferorthopädische
Frühbehandlung“ ab.Es ist für werdende und junge Eltern, anders als in
„Finanztest“ dargestellt, sinnvoll, für das Kind gleich nach Geburt
eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen
abzuschließen, noch ehe ein Behandlungsbedarf festgestellt wurde, da
sonst die Versicherungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei Eltern,
die bereits eine Error! Post not found for word:zahn-Zusatzversicherung haben, werden die Kinder oft
ohne gesundheitliche Prüfung aufgenommen.
Anders als ‚Finanztest‘ darstellt, so der BDK, ist der Abschluss einer
Zahnzusatzversicherung bei Fünfjährigen nicht der richtige Zeitpunkt,
um einzutreten – manchmal aber der richtige, um ev. wieder auszutreten:
„Fachzahnärzte für Kieferorthopädie können in diesem Alter durchaus
absehen, ob eine Behandlung in den Folgejahren überhaupt notwendig sein
wird.“