Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Höhe der Festzuschüsse für die
Versorgung mit Zahnersatz und Suprakonstruktionen in seiner Sitzung vom
3. November festgelegt. Für die Bekanntgabe dieser Festzuschüsse hat
der Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. November 2004 gesetzt.
Damit hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die wichtigste Voraussetzung
geschaffen, um zum 1. Januar 2005 das befundbezogene
Festzuschuss-System in der prothetischen Versorgung fristgerecht
einführen zu können.
Die Preise für die zahnärztlichen und zahntechnischen Regelleistungen,
die den Befunden zugeordnet sind, wurden zuvor von den Spitzenverbänden
mit den Organisationen der Zahnärzte und Zahntechnikern vereinbart.
Ab 2005 zahlen die Krankenkassen im Rahmen der zahnärztlichen
Versorgung für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einen klar
kalkulierbaren, festgelegten Betrag. Dieser sogenannte „befundbezogene
Festzuschuss“ ist ein Erstattungsbetrag der Krankenkasse, der sich am
konkreten Befund (z. B. ein fehlender Zahn im Unterkiefer) orientiert.
Das bedeutet: Alle Versicherten bekommen bei gleichem Befund den
gleichen Betrag von ihrer Kasse erstattet. Bislang beteiligt sich die
Kasse prozentual an den Kosten beim Zahnersatz. Je nach Zahnarzt und
gewählter Versorgungsform konnte die Rechnung bei verschiedenen
Versicherten – obwohl der Befund exakt der Gleiche war –
unterschiedlich ausfallen.
Die neuen Festzuschüsse werden wie bisher im Durchschnitt mindestens 50
Prozent der Kosten für die Regelversorgungsleistungen abdecken. Weichen
die dem Befund zugeordneten Regelversorgungsleistungen von den
tatsächlich erbrachten Leistungen ab, können Mehrkosten entstehen, die
ausschließlich der Versicherte zu tragen hat. Wünscht beispielsweise
der Versicherte bei einem Befund, für den eine herausnehmbare
Versorgung als Regelversorgung vorgesehen ist, eine Brückenversorgung,
sind die daraus resultierenden Mehrkosten vom Versicherten zu
übernehmen.
Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es auch in Zukunft einen Bonus auf den
Festzuschuss. Der Bonus entspricht in etwa dem bisherigen Bonus, wenn
in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens ein Zahnarztbesuch pro
Jahr nachgewiesen wird.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen betonen, dass durch
die Neuregelung das bisher hohe Leistungsniveau im Bereich des
Zahnersatzes erhalten worden sei. Die festgeschriebene Regelversorgung
entspräche weitgehend der heutigen Versorgung. Die Patienten würden
nicht gezwungen sein, in eine teurere Versorgung auszuweichen.
Download Liste der befundorientierten Festzuschüsse (pdf)
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn, 05.11.2004
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: 0228 843-309 (Udo Barske, Presse)
Fax: 0228 843-507,
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