Falsch gesetzte Implantate – Zahnarzt verurteilt


Der Patient bekam diese Implantate ohne Bohrschablone gesetzt. Durch diese Schablonen, auch Führungsschablonen genannt, werden die Bohrungen für die späteren Implantate gezielt unter Berücksichtigung der anatomischen Strukturen in den Kiefer versenkt. Die Schablonen sind bei aufwendigen Implantationen oder ungünstigen anatomischen Strukturen ein gutes Hilfsmittel zur besseren Orientierung, sie dienen u. a. auch als Qualitätssicherheitsinstrument für den Implantologen.
Der Herstellungsaufwand ist gering. Die Kosten ebenfalls, sie lohnen sich besonders für Patienten in Risikosituationen. Wenn zuwenig Kieferknochenvolumen zum Implantieren vorhanden ist, in der Nähe von Nerven im Kiefer operiert wird oder sehr viele Implantate gesetzt werden, erleichtert sie die therapeutische Arbeit auch für den versierten Implantologen enorm.
Die zahnärztliche Behandlung des Rentners wurde seitens der Staatsanwaltschaft in erster Instanz als „Supergau“ und Totalschaden bezeichnet. In der Berufungsverhandlung wurden die Anschuldigungen konkreter. Einen Tag lang nahm sich die Beweisführung Zeit, vor dem Berufungsgericht anhand von Experten und den gängigen Standards in der Implantologie das vom Zahnarzt angewandte Verfahren mit den vorliegenden Regeln für vielfache Implantationen am Patienten zu vergleichen. Bereits die Art der postoperativen Nachsorge, die nach Berichten des betroffenen 66-jährigen Rentners in Form der Mitgabe eines Eimers für ein mögliches Erbrechen nach fünfstündiger Vollnarkose erfolgte, spricht für sich. Anmerkungen von gerichtlich bestellten Expertengutachtern wie Prof. Dr. Manfred Wichmann, Klinik Chef der Universität Erlangen-Nürnberg, nach habe die Anklage „bewusst auf das nützliche Hilfsmittel“ Schablone „verzichtet“.
Die angestrebte Berufung des Gerichtsverfahrens erfolgte nur in Zusammenhang mit der Höhe der Geldbuße, der Schuldspruch wurde vom Richter nicht widerlegt, der Zahnarzt wurde rechtskräftig schuldig der Körperverletzung gesprochen.
Anmerkung:
Wie immer in der Welt der Marktwirtschaft und guten medizinischen Versorgung steht der Laie bei der Fülle an Angeboten und Behandlern in der Medizin und Zahnmedizin vor einer schwierigen Aufgabe. Ohne Sachkenntnis wirken werberische Angebote, deren Argumente Patienten oft mit Adjektiven wie schneller und kostengünstiger beeindrucken, sehr verlockend. Auch der oben genannte, geschädigte Rentner hat sich laut Medienberichten für eine implantologische Versorgung und Behandlung anhand eines werberischen Anzeigenblattes entschieden. Er berichtete, dass er bereits einen Operationstermin in der Unikilink Würzburg gehabt habe, sich aber trotzdem für die Argumente des Anzeigenblattes wie „Zähne direkt nach dem Eingriff“ um-entschieden habe. Um diese folgenschweren Irrtümer und schmerzhaften Einschränkungen der Lebensqualität zu vermeiden, sollten Patienten sich grundsätzlich nicht von Werbung beeindrucken lassen. Die fachliche Qualifikation und damit verbundene Fachkenntnis des Zahnarztes/Oralchirurgen sind entscheidend.

Quelle: inFranken.de, Redaktion Kitzingen

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 18 Juni 2014