Hauptpunkt der BZÄK-Bundesversammlung waren die Forderungen an die Bundesregierung:
1. Das deutsche Gesundheitssystem sollte weiterentwickelt werden mit dem Ziel, das duale Gesundheitssystem aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung auf der Versicherungs-, Versorgungs- und Vergütungsseite unter Berücksichtigung von Demografie, Wettbewerb und Qualität zukunftsfest zu machen. Eine Bürgerversicherung als soziales Experiment mit unabsehbaren Folgen lehnt die Zahnärzteschaft ab.
2. Die Ausübung des Zahnarztberufs in freiberuflicher Selbständigkeit muss gefördert werden. Eingriffe und Steuerungen, die die Motivation der Zahnärzte zur Niederlassung in eigener Praxis unterminieren, sind zu unterlassen.
3. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) muss an die Anforderungen einer wissenschaftlich fundierten und präventionsorientierten Zahnheilkunde angepasst werden. Der Punktwert ist regelmäßig zu überprüfen und entsprechend den seit 1988 erfolgten und zukünftigen Steigerungen der Praxiskosten zu erhöhen. Eine Evaluierung mit dem ausschließlichen Ziel einer fiskalischen Mengenbegrenzung wie durch § 12 GOZ ist systemwidrig und behindert eine qualitätsgesicherte befundadäquate Versorgung. Der Patient besitzt das Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt, den eine Gebührenordnung abbilden sollte.
4. Die vom gesamten Berufsstand erarbeitete und vom Bundesgesundheitsministerium den Bundesländern abschließend vorgelegte Approbationsordnung ist endlich umzusetzen, um weiterhin einen hohen Ausbildungsstandard und damit eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung zu gewährleisten.
5. Die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Zahnmedizin stößt zunehmend an gesundheitsökonomische Grenzen. Die Teilhabe des Patienten am medizinischen Fortschritt ist zu gewährleisten. Dabei darf er seinen Anspruch auf eine solide Grundversorgung nicht verlieren. Innerhalb der GKV ist ein System befundabhängiger Festzuschüsse mit Direktabrechnung/Kostenerstattung für weitere Bereiche der Zahnheilkunde anzustreben.
6. Maßnahmen zum Bürokratieabbau müssen umgesetzt und auf die Belange freiberuflicher Strukturen zugeschnitten werden. Finanzielle Mehrbelastungen für Zahnarztpraxen durch neue Auflagen und Gesetze müssen von den Kostenträgern übernommen werden.
Die Bundesversammlung sprach sich zudem deutlich für den Erhalt des Bundesverbands der Freien Berufe aus.
Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister, Daniel Bahr, gab auf der BZÄK-Bundesversammlung ein Statement ab, in dem er die Bedeutung der Freiberuflichkeit unterstrich. Er forderte die Zahnärzteschaft auf, sich für deren Erhalt stark zu machen, denn in erster Linie sei der Arzt dem Patienten verpflichtet. Die Therapiefreiheit und freie Arztwahl müssten primär sein – im Interesse der Patientenversorgung. Erneut bekräftigte Bahr, dass es keinen Bachelor in der Zahnmedizin geben dürfe.