Das „Vollkaskoimplantat“ mit grosser Werbekampagne – eine Mogelpackung?


Zurzeit wird mit ganzseitigen Annoncen in der Tagespresse das
„Vollkaskoimplantat“ beworben, welches eine Garantie über 10 Jahre
bereits inklusive haben soll. Hierdurch würde man -laut Hersteller- dem
Wunsch der Patienten nach Garantien bei Zahnimplantaten nachkommen, die
man erkannt und gemessen habe. Natürlich werden im gleichen Artikel
genau die Zahnarztpraxen beworben, die ein solches „Vollkaskoimplantat“
im Programm haben. Bedarf erkannt, Bedarf gedeckt.

Für Patient und Behandler sind weitergehende Garantieleistungen
durch den Hersteller natürlich absolut wünschenswert, und eine
Initiative dieser Art könnte sicherlich positive Implulse für den
Implantatmarkt auslösen.
Der Ansatzpunkt für diese Garantie liegt im Bereich Kostensicherheit.
Diese soll durch die Absicherung der bei einem Implantatverlust
entstehenden Kosten über eine Versicherung erzielt werden. Während viele Implantathersteller
im Verlustfall bereits Material kulant ersetzen, ist die Übernahme von
Honoraranteilen tatsächlich neu und sicherlich eine Werbebotschaft
wert. Ob die Verwendung des Begriffs „Vollkasko“ allerdings adäquat
gewählt ist, möchten wir an dieser Stelle überprüfen.

Wer sich mit Implantologie auskennt, weiss:

  • Die Phase der Einheilung ist im Grunde die kritische Phase, was
    den Implantatverlust angeht. Aber gerade ein solcher Frühverlust ist
    nicht mitversichert, denn die Versicherung greift erst nach einer{lex}Einheilzeit{/lex} von 6 Monaten.
  • Die Kosten der Implantatversorgung werden in den meisten Fällen ganz wesentlich vom aufgesetzten Zahnersatz ({lex}Suprakonstruktion{/lex})
    geprägt. Weder die Kosten für die Erneuerung des Zahnersatz
    (Laborleistung noch Honorar für den Behandler) sind von der
    Versicherung abgedeckt. Gerade wenn bei einer festsitzenden Brücke
    durch den Verlust eines Implantats die gesamte Zahnersatzkonstruktion
    erneuert werden muss, kommt man mit der Erstattung des
    Implantatmaterials und anteiligen Honorars für die Reimplantation nicht
    weit. Genau an der Stelle ist man auch, wenn gar nicht das Implantat
    verloren geht, sondern die Suprakonstruktion erneuerungsbedürftig wird,
    was viel häufiger der Fall ist.
  • Nach einem Implantatverlust reicht das Knochenlager für eine
    einfache Reimplantation oftmals nicht aus. Die Implantatbehandlung wird
    schwieriger, ein Knochenaufbau notwendig. Das Mehrhonorar für erhöhte
    Schwierigkeit und den {lex}Knochenaufbau{/lex} (samt Material) sind aber ebenfalls kein Teil der Versicherungsleistung.

Weitere Ausschlüsse und Einschränkungen bei der Versicherungsleistung wollen wir hier gar nicht erst aufgreifen.

Fazit:

Die genannten Garantieleistungen mit dem Begriff „Vollkasko“ zu
bewerben, muss unter diesen Umständen als stark irreführend eingestuft
werden. Aber sicherlich wäre die korrekte Botschaft „unter Umständen Teilkasko mit hoher Selbstbeteiligung“
nicht dazu geeignet, einen wesentlichen Werbeeffekt für das Produkt zu
generieren, und darum geht es hier nun mal: Trommeln für den Umsatz.

Zur Ergänzung: Eine Implantatgarantie, die den Namen Vollkasko wirklich
verdient, ist übrigens die Gewährleistung nach den implantate.com-Kriterien .

Red. implantate.com

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 03 Februar 2009