Das Bonusheft


Noch immer ist es nicht allen Bevölkerungskreisen bekannt: das bereits 1989 eingeführte Bonusheft als Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen. Vorweg genommen: Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat man einen Anspruch auf dieses Heft, aber nicht die Pflicht zur Führung desselben.
WOZU IST ES GUT?
Das Bonusheft soll einerseits dazu anhalten, regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt wahrzunehmen, anderseits hilft es beim Sparen, wenn Zahnersatz notwendig werden sollte.
WAS BRINGT ES?
Wenn Kinder und Jugendliche ab dem 12. bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich, Erwachsene einmal jährlich ihren Zahnarzt zur Kontrolle aufsuchen, erfolgt jeweils eine Bestätigung des Besuches mit Praxisstempel in das Bonusheft.
Wenn nun diese regelmäßigen Untersuchungen lückenlos über 5 Jahre nachgewiesen sind, erhöht sich der seit diesem Jahr gültige befundbezogene Festzuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz um 20 Prozent, nach 10 Jahren dann um 30 Prozent. So würde, um ein Beispiel zu nennen, für eine Verblendkrone statt 157,12 € seitens Ihrer Krankenkasse ein Zuschuss von 204,26 € gezahlt werden!
ABER ACHTUNG!
Wurde ein jährlicher Kontrolltermin nicht wahrgenommen, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Die Prozedur beginnt von vorne. Wenn das Bonusheft verlorengegangen ist, kann Ihr Zahnarzt ein neues Heft mit den entsprechenden Nachweisen ausfüllen. Auch bei einem Zahnarztwechsel behält das Bonusheft seine Gültigkeit.
UND NOCH EIN HINWEIS:
Auch alte Bonushefte nicht wegwerfen, sie sind bei einer vorgesehenen prothetischen Versorgung Ihrer Krankenkasse zum Nachweis vorzulegen.

ALSO, AN DAS BONUSHEFT DENKEN!
Ihren Zähnen und Ihrer Geldbörse zu Liebe. Aber möglichst nicht erst im Dezember!

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 November 1999