Im Rahmen der Digitalisierung wird das analoge Bonus-Stempelheft der gesetzlichen Krankenkassen bald der Vergangenheit angehören, die Vorkehrungen dafür wurden getroffen.
Bonusheft als Teil der elektronischen Patientenakte
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben das medizinische Informationsobjekt (MIO) „zahnärztliches Bonusheft“ zusammen vorbereitet. Ab 2022 soll es Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) sein.
Mehr Transparenz für den Patienten
Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, lobte die Digitalisierung in der Zahnarztpraxis: „Als erstes zahnärztliches MIO wird das elektronische Bonusheft in absehbarer Zeit in die ePA integriert. Vorteile sind eine messbare Bürokratiereduktion für Praxen und zugleich mehr Transparenz für Versicherte. Davon profitiert das Zahnarzt-Patientenverhältnis, ebenso wie die bereits sehr gute Versorgungsqualität. Die Gleichung lautet: Weniger Papier in den Praxen und schnellere, optimierte Prozesse = mehr Zeit für die Behandlung!“
Vorteile des digitalen Bonusheftes
Wird das Stempelheft zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung vergessen, muss der Patient für den Stempel noch einmal wiederkommen. Das ist lästig, war aber bislang nicht anders lösbar. Nur wer ein lückenlos gestempeltes Bonusheft vorweisen kann, bekommt von seiner Krankenkasse den erhöhten Festzuschuss zum Zahnersatz. Ab 2022 werden Einträge vom Zahnarzt digital erfasst und bei der Krankenkasse hinterlegt. Die MIO-App „Zahnbonusheft“ erinnert Patienten außerdem an ihren (halb-)jährlichen Vorsorgetermin.
Quelle: KZBV, Pressemitteilung vom 30.07.2020