BZAEK zum Zahnreport der BEK: Versorgungsforschung soll aufklären, nicht verunsichern


Die Daten des aktuellen „Zahnreports“, ermittelt aus dem Versorgungsgeschehen, bilden eine solide zahnmedizinische Versorgung auch im Bereich Zahnersatz ab, werden jedoch schlagzeilenträchtig interpretiert. Die Datenlage des Reports selbst zeigt, dass über 70 Prozent der zu versorgenden Zähne sogar bei neuem Zahnersatz nach der Regelversorgung behandelt werden. Der wesentlich geringere Anteil der Zahnersatzbehandlungen geht auf Patientenwunsch über die Regelversorgung hinaus.

Die Eigenleistungen für Zahnersatz stiegen laut Report zwischen 2005 und 2009 sehr moderat, der Privatanteil an den Gesamtkosten legte um einen Prozentpunkt zu. Generell spielen die Material- und Laborkosten im Übrigen mit bis zu 60 – 70 Prozent der Zahnersatzkosten eine entscheidende Rolle, denn neue Technologien, bessere Materialien und höhere ästhetische Ansprüche kosten mehr. Die Interpretation dieser Daten wird weder in einen Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung – Zunahme der Bevölkerungsgruppe zwischen 50 und 75 Jahren, die Zahnersatz besonders benötigen – noch mit der gestiegenen Erwartungshaltung der Patienten gebracht, sondern richtet sich kassenseitig ausschließlich gegen den Zahnarzt. Dabei steht das 2005 eingeführte Festzuschusssystem besonders im Fokus, welches gerade dazu angelegt wurde, eben keinen sozial zu benachteiligen und trotzdem am medizinischen Fortschritt teilzuhaben. Erinnert sei daran, dass vor 2005 ein Patient zur Versorgung mit Implantaten keinerlei Zuschuss seiner Krankenkasse erhielt. Jeder Patient hat Anspruch auf eine solide zahnmedizinische Versorgung. Wer darüber hinaus höhere Ansprüche besitzt und mehr Budget zur Verfügung hat, kann frei entscheiden und gibt in der Regel mehr für anspruchsvollere Versorgungslösungen aus, ohne die Solidargemeinschaft zu belasten. Auch dies belegen die Zahlen des Reports. Mit (gleitenden) Härtefallregelungen, dem Bonusheftzuschuss, einer Zahnzusatzversicherung – welche deutlich zugenommen haben – ist für den Patienten keine Kostenexpansion in Sicht. Die Intention dieser Zahlenfehldeutung ist durchsichtig und unverantwortlich. Sie zielt darauf ab, die Macht der gesetzlichen Krankenversicherung auszubauen und die Entscheidungsfreiheit der Patienten zu Gunsten der Kassen einzuschränken. Der Zahnarzt ist im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten, über alle wissenschaftlich anerkannten Versorgungsmöglichkeiten aufzuklären. Der Patient hat heute die Möglichkeit, sich nicht nur eine zweite Meinung bei einem anderen Zahnarzt einzuholen, sondern auch über die Patientenberatungsstellen weitere Informationen zu erhalten.

“Die verbreiteten Folgerungen zur Kostenbelastung der Patienten sind rein politisch motiviert“, so Engel, „hinter der Forderung, private Leistungen kontrollieren zu wollen, wirft die gesetzliche Krankenversicherung ihren Anker zum Geschäftsfeld der PKV.“ Sich im Versorgungsforschungsfeld mit generierten Versorgungsdaten zu bewegen, ist zweifelsohne sinnvoll. Doch anerkannte Forschung setzt Unabhängigkeit aber vor allen Dingen einen verantwortungsvollen Umgang und keinesfalls einseitig motivierte Interpretation voraus. Hier hat der Zahnreport das Klassenziel nicht erreicht.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 24 April 2013