„Gesetzliche Kassen bezuschussen nur von ihnen festgelegte
Grundleistungen – dadurch gegebenenfalls nötig gewordene Zuzahlungen
können nicht den Medizinern angekreidet werden“, so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer Dr. Peter Engel. Wünscht der Patient höherwertige
Leistungen bei der Versorgung, z.B. eine Kunststofffüllung statt
Amalgam, wird über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet,
die vom Bundesgesundheitsministerium kürzlich novelliert wurde.
Im
zahnmedizinischen Bereich ist der Patient durch die gesetzlichen
Entscheidungen stark in die Kostenstruktur der Behandlung eingebunden.
Die finanzielle Beteiligung der Patienten führt häufig zu Nachfragen,
auch bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). Dass bei einem Anteil
von etwa einem Drittel Zahnmedizinern an den gesamten Medizinern etwa
ein Drittel aller Anfragen an die UPD sich auf die zahnmedizinische
Behandlung bezieht, steht im dementsprechenden Verhältnis. Daraus kann
aber auf keine generelle Unzufriedenheit der Patientinnen und Patienten
mit ihrem Zahnarzt geschlossen werden. Denn wie eine aktuelle Umfrage
des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) in Zusammenarbeit mit dem
Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) feststellte, sind rund 91 Prozent
der Patienten mit ihrem Zahnarzt ‚zufrieden‘ bzw. ‚sehr zufrieden‘.
„Der
Gesetzgeber dünnt die Leistungen immer mehr aus, der Patient muss mehr
zuzahlen. Für die galoppierenden Verwaltungskosten der Kassen und die
Schieflage in der Verteilungsstruktur können die behandelnden
(Error! Post not found for word:zahn-)mediziner aber nicht der Sündenbock sein“, so Engel.