Die Bundesversammlung der BZÄK sieht in der bevorstehenden Gesundheitsreform den Weg in Staatsdirigismus und Zuteilungsmedizin, die der Freiberuflichkeit der Heilberufe die Grundlage entzieht. Die Bundesversammlung der BZÄK fordert alle politisch Verantwortlichen auf nationaler und europäischer Ebene auf, sich wieder auf Wert und Nutzen der Freiberuflichkeit für eine fachlich verantwortete, von Selbstbestimmung und persönlicher Zuwendung geprägte zahnmedizinische Versorgung der Patienten zu besinnen und hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die Bundesversammlung bekräftigt die berufspolitische Pflicht aller zahnärztlichen Standesvertreter, sich weiteren Tendenzen von Bürokratisierung, Reglementierung und damit einer fortschreitenden Entmündigung von Zahnarzt und Patient entgegenzustellen und sich aktiv für den Erhalt freiberuflicher Strukturen des zahnärztlichen Berufs einzusetzen.
Ausweitung des Festzuschuss-Systems in der Versorgung
Die Bundeszahnärztekammer spricht sich dafür aus, den Wettbewerb um eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung zu intensivieren. Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen heißt, dass Entscheidungen von der staatlichen über die kollektivvertragliche Ebene in das direkte Arzt/Patienten-Verhältnis verlagert werden. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erfolgt die Verlagerung in die genau entgegengesetzte Richtung. Ziel einer Reform muss ein selbstverwaltetes pluralistisches Gesundheitswesen sein, in dessen Mittelpunkt die Patienten stehen, das aber die berechtigten Interessen der Zahnärzte und der anderen Leistungsträger im Gesundheitswesen nicht vernachlässigt.
Voraussetzungen für einen solchen fairen Wettbewerb sind:
– freie Arztwahl der Patienten
– Erhalt freiberuflicher Strukturen
– Festzuschüsse als zukunftsweisender Weg in der zahnmedizinischen Versorgung
– Einführung der Kostenerstattung und Abbau bürokratischer Hürden
– Förderung der direkten Vertragsbeziehung zwischen Zahnarzt und Patient
– Erhalt kollektiver Vertragsstrukturen und körperschaftlicher Interessenvertretung für die Gestaltung der Rahmenbedingungen
– Weiterentwicklung und Implementierung von Qualitätsförderung und Qualitätsmanagement als Aufgabe des Berufsstandes
– Beratungsangebote für Patienten
Das Festzuschusskonzept ist die Antwort der Zahnärzteschaft auf die Forderung nach mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen.
Einführung des Basistarifs in der PKV abgelehnt
Mit Schaffung des Basistarifs zu Ersatzkassenkonditionen konterkariert der Gesetzgeber seine ursprüngliche Intention, ausschließlich für nichtversicherte PKV-Patienten einen eigenen Versicherungsrahmen zu schaffen. Der Basistarif führt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Ergebnis zur Gleichschaltung von PKV und GKV und damit zu einer Einheitsversicherung. Die Einführung eines für alle Versicherten der PKV geöffneten Basistarifs hat somit die Abschaffung der PKV-Vollversicherung zum Ziel.
Damit enttarnt sich dieser geöffnete Basistarif über die Einheitsversicherung als konsequenter Schritt hin zur Bürgerversicherung. Deshalb lehnt die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer die Einführung eines Basistarifs für alle Privatversicherten, die erschwerten Zugangsmöglichkeiten zur PKV sowie die Einrichtung eines PKV-internen RSA ab.
Prinzip der Selbstverwaltung erhalten
Die Gesundheitsreform wird auch das bewährte System der Selbstverwaltung mit seinem auf Interessenausgleich angelegten Charakter zerstören. Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fordert den Gesetzgeber auf, am Prinzip der Selbstverwaltung festzuhalten, da nur dieses geeignet ist, ein modernes Gesundheitswesen zu steuern und den notwendigen Wettbewerb zu fördern. Staatliche Reglementierungen können die Interessenkonflikte im Gesundheitswesen nicht lösen.
HOZ-Entwurf auf Basis des Prognos-Gutachtens
Um die Qualität der Zahnmedizin in Deutschland auf dem aktuell hohen Niveau zu erhalten, wird die Bundeszahnärztekammer die auf Basis eines Gutachtens der Prognos AG ermittelten betriebswirtschaftlichen Daten in den Entwurf einer neuen Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) einfließen lassen. Dies beschloss mit großer Mehrheit der Delegierten die Bundesversammlung. Das Gutachten zu den Kosten einer Zahnarztpraxis wurde in Erfurt erstmals präsentiert. Laut Beschluss der Bundesversammlung wird Anfang 2007 eine außerordentliche Bundesversammlung einberufen, um eine auf Basis der vorliegenden wissenschaftlich gesicherten Leistungsbeschreibung, der betriebswirtschaftlich fundiert auf Grundlage des Prognos Gutachtens zugeordneten Gebühren und des Paragraphen Teils erstellten Gesamtentwurfes zu verabschieden, der als neue Honorarordnung Zahnärzte der BZÄK anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt wird.