Bundeszahnärztekammer: demografischer Wandel als Herausforderung in der Zahnmedizin


Zusammengefasst stellt die BZÄK darin fest:

1. Die
zahnmedizinische Versorgung ist Bestandteil der medizinischen
Grundversorgung. Altersbedingte Funktionseinschränkungen und
Multimorbidität fordern den Berufsstand in seiner gerodontologischen und
medizinischen Kompetenz: Die novellierte Approbationsordnung für
Zahnärzte, Fortbildungsangebote für das gesamte Behandlungsteam,
interdisziplinäre Präventions- und Therapieangebote sowie das
Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ sind wichtige
Grundpfeiler und weiter auszubauen bzw. anzuwenden.
2.
Wechselseitige Beeinflussungen von Mundgesundheit und
Allgemeingesundheit sind zunehmend wissenschaftlich belegt. Die
zahnmedizinische Forschung muss unterstützt durch die
Professionspolitik sich verstärkt interdisziplinär öffnen und
gemeinsame Forschungsvorhaben von Zahnmedizin und Medizin zu
spezifischen Erkrankungsbildern initiieren.
3. Die Besiedlung im
ländlichen Raum ist deutlich rückläufig. Um Unterstützungsmaßnahmen,
übergreifende Steuerungsprozesse, lokale Förderung zum Erhalt der
flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung einzuleiten, müssen
Abstimmungsprozesse mit Städten, Gemeinden und zahnärztlicher
Selbstverwaltung deutlich intensiviert werden.
4.
Konzentrationsprozesse im zahnärztlichen Berufsstand – größere
Praxiseinheiten sowie andere Berufsausübungsformen v.a. im städtischen
Raum – sind festzustellen. Diese Entwicklungen werden im Berufsstand
durch Prozesse im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
begleitet. Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der flächendeckenden
Versorgung, mit Blick auf alternative Berufsausübungsformen, müssen von
der Selbstverwaltung formuliert werden. Deprofessionalisierungsgefahren
des Berufsstandes wird damit begegnet.
5. Neben der Unterstützung
der freiberuflichen Berufsausübung des Zahnarztes ist das
zahnmedizinische Hilfspersonal durch gezielte Kompetenzangebote
vorzubereiten und einzubeziehen.
6. Die Delegation an vorhandene
Fachkräfte ist praktikabel, sinnvoll und klar rechtlich geregelt. Dabei
ist jedoch die Qualifikation entscheidend. Eine Substitution von
Leistungen wird abgelehnt.
7. Die Veränderungen sind durch
Versorgungsforschung zu begleiten und einem professionspolitischen
Monitoring zu unterwerfen, um flexibel und zeitnah reagieren zu können.

Die
BZÄK als Arbeitsgemeinschaft der 17 Zahnärztekammern entwickelt
Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits-
und Sozialpolitik auf nationaler wie europäischer Ebene. Zum
Memorandum:

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/memorandum__zahnaerztliche_versorgungsstrukturen.pdf

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 08 August 2012