BSG-Urteil: genehmigter Heil- und Kostenplan auch für Zahnersatzbehandlungen im Ausland notwendig


Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten
ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während
der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan
einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung.
Für den Patienten ist es ohnehin immer ratsam, vor der Behandlung
einen Heil- und Kostenplan zu haben. Nur dann hat er eine gewisse
Planungs- und Kostensicherheit.“

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Behrenstraße 42
10117 Berlin

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 Juni 2009