Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten
ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während
der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan
einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung.
Für den Patienten ist es ohnehin immer ratsam, vor der Behandlung
einen Heil- und Kostenplan zu haben. Nur dann hat er eine gewisse
Planungs- und Kostensicherheit.“
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Behrenstraße 42
10117 Berlin