Alarm wegen Amalgam – auf diese Bildzeitungs-Formulierung lässt sich reduzieren, was am 22. Februar 2006 vom zuständigen EP-Fachausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vorentschieden werden könnte: das komplette EU-weite Verbot dieses zahnärztlichen Füllungswerkstoffes. BZÄK-Präsident Weitkamp hat sich deshalb in einem Brief an die 13 deutschen Mitglieder dieses Ausschusses gewandt und appelliert, "sich dringend gegen ein generelles Verbot von Amalgam einzusetzen".
Mit seinem Brief folgt Weitkamp dem DGZMK-Präsidenten Prof. Dr. Georg Meyer, der in einem wissenschaftlich geprägten Statement an die Ausschuss-Mitglieder darauf verweist, dass eine solche Entscheidung nach internationalem Stand der zahnärztlichen Wissenschaft "absolut nicht nachvollziehbar" sei. Der BZÄK-Präsident bezieht sich in seinem Schreiben auf die von Prof. Meyer geäußerten Bedenken, wonach es u.a. "entgegen anderslautenden Behauptungen immer noch nicht gelungen" ist, "einen plastischen Füllwerkstoff zu entwickeln, der in der Lage ist, Amalgam vollständig und in allen Bereichen zu ersetzen". Auch auf die strengen Bestimmungen zum Umweltschutz, nach denen die Installation sog. Amalgam-Abscheider seit gut zehn Jahren in deutschen Zahnarztpraxen Pflicht geworden ist, weist Weitkamp hin. Abschließend bittet er darum, neben der Verpflichtung für die Umwelt auch der Verantwortung für die Zahngesundheit der Bevölkerung gerecht zu werden. Weitkamp: "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann dies nur eine Ablehnung eines generellen Amalgam-Verbots bedeuten."
Quelle: Bundeszahnärztekammer Klartext