Mit ARMIN, gehen die beiden Bundesländer als Erste in die praktische Umsetzung des Konzepts. Damit bereitet man sich aus Sicht der ABDA-KBV auf eine bundesweite Umsetzung nach § 64a SGB V vor, weitere Länder werden folgen.
Dass solche Konzepte notwendig und sinnvoll scheinen, ist anhand der Daten des Bundesverbandes der Apotheker und der gesetzlichen Krankenkassen unstrittig. Rund 56 Prozent der Bundesbürger sollen sich laut Angaben der ABDA nicht über Wechselwirkungen von Medikamenten zur Selbstmedikation und anderen Medikamenten informiert haben. Angaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zufolge nimmt nur die Hälfte aller Patienten langjährig verordnete Medikamente richtig ein. Das verschlechtert nicht nur die Aussichten auf einen Heilerfolg, sondern führt dazu, dass fünf Prozent der Krankenhausaufenthalte durch unerwünschte Arzneimittelereignisse verursacht wird. Besonders chronisch Kranke und Patienten, die mehr als 5 Medikamente dauerhaft einnehmen, sind davon betroffen.
Aufklärungskampagnen sind daher dringend notwendig. Sie dienen der Bevölkerung dazu selbstbestimmt und verantwortungsbewusst mit ihrer Gesundheit umzugehen.
In diesem Zusammenhang rückt der Apotheker als kompetenter Ansprechpartner für den Patienten immer mehr in den Vordergrund. Patienten werden kompetent beraten mit u. a. dem Ziel Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu vermeiden.
Die Beratung durch den Apotheker ersetzt nicht die Beratung durch einen Arzt, der Arzt ist im medizinischen Bereich der richtige Ansprechpartner. Bei der Patientenanamnese, eine Art persönlicher Gesundheitserfahrungs-Geschichte, die nur beim Arzt erfasst und über den Zeitraum der Behandlung beschrieben wird, erfährt der Arzt Dinge, die nur er fachkompetent beurteilen kann und teilweise über Jahre, in Zusammenarbeit mit den für den Patienten zuständigen Fachärzten anderer Fachgebiete, verfolgt.
Der Patient profitiert von der guten Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker und gewinnt ein Mehr an Lebensqualität und Therapiesicherheit. Qualitätssicherung sowie Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung stehen dabei laut Frau Dr. Rommel, KV Thüringen, auch im Vordergrund. Wie sehr das Streben nach Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Krankenkassen Auswirkungen auf die positiven Effekte für die Gesundheit der Patienten haben, wird die Zukunft zeigen.
Anmerkung der Redaktion:
Das per Gesetz im Sozialgesetzbuch V aufgenommene (§ 64a SGB V) Modell der ABDA-KBV setzt sich aus drei Teilen zusammen: Dem Medikationskatalog, der Wirkstoffverordnung und dem Medikationsmanagement für Patienten.
Mit dem Medikationskatalog, dessen wissenschaftliche Evidenz nach Prüfung in einer Leitlinie im Jahr 2015 zusammengefasst niedergelegt werden soll, wird je nach Basis des Wirkstoffs ein Standard- und Reservewirkstoffe für Krankheitsbilder (Indikationen) festgelegt. Ärzte sollen außerdem in Zukunft keine Präparate eines bestimmten Herstellers verordnen, sondern nur die Art des Wirkstoffs, Stärke, Menge und Darreichungsform. Der Apotheker hat die Aufgabe, entsprechend der für den Patienten gültigen Regelungen oder Rabattverträgen das passende Medikament auszuhändigen. Das Medikationsmanagement für chronisch kranke Patienten ist als dritter Teil zwar noch nicht genau definiert, Ziel soll jedoch die Unterstützung und Aufklärung von geriatrischen Patienten, von Patienten mit chronischer Krankheit und dauerhafter Einnahme von Patienten sein. Bei der Einnahme von vielen Medikamenten steige das Risiko, dass die Medikamente sich untereinander beeinflussen könnten. Außerdem soll durch dieses Konzept ein Verständnis dafür geschaffen werden, wie wichtig die Regelmäßigkeit der Medikamenteneinnahme ist.
Apothekerverband und Ärztevereinigung für mehr Sicherheit bei Arzneimitteln
Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 12 Juni 2014