Kosten für Zahnersatz und Implantate sind von der Steuer absetzbar

Außergewöhnliche Belastungen, zu denen Aufwendungen für die Gesundheit (z.B. Kosten für Zahnimplantate und Zahnersatz) zählen, sind nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 grundsätzlich von der Steuer absetzbar, wenn sie den sogenannten zumutbaren Betrag überschreiten. Die Zumutbarkeit ist dabei von den Einkommensverhältnissen abhängig und wird prozentual veranschlagt, d.h. bis zu einem Betrag unterhalb dieser prozentualen Grenze gibt es keinerlei steuerliche Vergünstigungen.

Ab welchem Betrag sind Kosten für den Zahnersatz steuerlich absetzbar?

Dies ist von den Einkommensverhältnissen und der Zahl der Kinder abhängig. Bei Kinderlosigkeit kann man die Rechnung vom Zahnarzt von der Steuer absetzen, wenn diese 5-7% des jährlichen Einkommens übersteigen (siehe Tabelle unten). Der darüber hinaus gehende Rechnungsbetrag kann bei der Steuererklärung vom Einkommen als ausserordentliche Belastung abgezogen werden.
Bei Familien mit Kindern liegt die Prozentgrenze für eine steuerliche Entlastung zwischen 1 und 4 Prozent.

Die zumutbare finanzielle Belastung

liegt je nach Steuersituation und Einkommen prozentual bei:

Steuersituation bis 15340€ 15341€–51130€ >51130€
Kinderlos, alleinstehend 5% 6% 7%
Kinderlos, verheiratet (Splitting-Verfahren) 4% 5% 6%
Steuerpflichtige mit 1-2 Kindern 2% 3% 4%
Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kindern 1% 1% 2%

Als Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er Anspruch auf einen Freibetrag nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld hat.

Beispiel 1:

Für eine Alleinstehende Person, die im Jahr 35.000€ verdient, wären 2100€ (6% des Einkommnens) als Belastung noch zumutbar. Nur wenn es mehr wird, kann der darüber liegende Rechnungsbetrag vom Zahnarzt steuerlich geltend gemacht werden.

Beispiel 2:

Eine 4-köpfige Familie mit einem jährlichen Einkommen von 60.000€. Hier liegt die 4%-Grenze zugrunde, d.h. 2400€ wären zumutbar.  Kosten Zahnersatz oder Implantate mehr, so kann der darüber hinausgehende Rechnungsbetrag für die Zahnbehandlung  von der Steuer abgesetzt werden.

 

MERKE: Geringverdiener mit vielen Kindern können zwar fast alles steuerlich geltend machen, aber die Steuerlast ist hier eh gering.

Nicht nur die Kosten für Zahnbehandlungen sind steuerlich absetzbar

Nicht nur Zahnarztrechnungen sondern andere außergewöhnliche Belastungen, z.B.: für private Zuzahlungen von Behandlungen beim Arzt, fliessen in diese Summe ein. Das kann von Bedeutung sein, denn in der Summe müssen die Aufwendungen über der Zumutbarkeitsgrenze liegen, auch wenn die einzelnen Aufwendungen unterhalb der Grenze liegen. Also: Quittungen und Rechnungen sammeln und zusammenrechnen!

Was zählt alles zu außergewöhnlichen Belastungen?

  • Zuzahlungen für Behandlungen beim Arzt (z.B. IGEL),
  • Zuzahlungen für Medikamente oder Heilmaßnahmen (z.B. Krankengymnastik)
  • Kosten für Zahnersatz inklusive Zahnimplantate
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Austausch von Amalgamfüllungen

Auch Sekundärkosten von Heilbehandlungen wie Fahrtkosten zum Arzt/Zahnarzt (entweder per Quittung, oder über die übliche Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer), sowie Übernachtungskosten, sofern weitere Entfernen zurückgelegt werde müssen fallen unter außergewöhnliche Belastungen.

Prophylaktische medizinische Maßnahmen, wie z.B Impfungen, sind allerdings nicht anrechenbar! Krankheitskosten: ja, Vorbeugung: nein

Welche Voraussetzungen müssen für die Steuer sonst erfüllt sein

Es können nur die tatsächlichen Nettokosten angerechnet werden. Also nicht der Rechnungsbetrag ist entscheidend, sondern das, was man aus eigener Tasche bezahlt hat. Der Festzuschuss durch die Krankenkasse oder Anteile einer Unfall- oder Zahnzusatzversicherung müssen abgezogen werden.

Am einfachsten bei der Steuererklärung ist natürlich die Betreuung durch einen Steuerberater, der auch noch den ein oder anderen Tipp haben dürfte. Für diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst machen sind die entsprechenden Felder in der Steuererklärung auf Seite 3 des Hauptvordruckes in den Zeilen 67 bis 70 (außergewöhnliche Belastungen) zu finden.

implantate.com-TIPP:

Möglichst alle Arzt- und Zahnarzt-Rechnungen im gleichen Jahr bezahlen, damit der Gesamtbetrag hoch genug wird, dass es steuerlich Sinn macht.


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Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 11. Juli 2024