Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Zuschusshöhe der Krankenkasse

  • Ersteller
    Thema
  • #298470 Antworten
    Michael
    Gast

    Guten Abend,

    da einer meiner rechten Backenzähne (4-5) nach einer Wurzelkanalbehandlung wegen eines Wurzelbruchs nicht gefüllt werden konnte und dieser mittlerweile wieder schmerzt, überlege ich gerade, den ohnehin ruinierten Zahn entfernen zu lassen und ihn durch ein Implantat zu ersetzen (damit endlich Ruhe ist).

    Da ich bereits ein Implantat habe, bin ich über das Thema an sich auch informiert und stehe dem ganzen sehr positiv gegenüber. Allerdings wurde das erste Implantat komplett von der Krankenkasse übernommen, da der betreffende Zahn (1-2) bei mir genetisch nicht veranlagt war. Somit habe ich hinsichtlich der Kosten noch einen gewissen Informationsbedarf.

    Konkret geht es um den befundorientierten Festzuschuss. Hier würde ich gerne wissen, wie hoch dieser bei mir ausfallen würde.

    Zur Situation:
    1-2 vorhandenes Implantat (wie geschildert)
    4-5 betroffener Zahn
    1-6 Kunststofffüllung nach Karies
    im Unterkiefer 2 Weisheitszähne (im Durchbruch)
    im Oberkiefer keine Weisheitszähne
    alle anderne Zähne vorhanden und gesund

    Vielleicht sieht sich jemand im Stande, hier einen Betrag zu nennen, damit ich vernünftig kalkulieren kann. Für die Mühe bedanke ich mich bereits vorab vielmals.

    Viele Grüße
    Michael

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  • Autor
    Antworten
  • #298471 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    schon mal unter->Kosten geschaut…?

    #298472 Antworten
    Michael
    Gast

    Ja klar habe ich das. Da steht „Bei einer Einzelzahnlücke erhält man je nach Bonussituation einen Festzuschuss von 270-355 EUR.“

    Ein bischen weiter steht aber auch: „Die Zuschüsse für eine neue Implantatkrone (gilt nur für Einzelzahnimplantate) liegen bei 114-149 EUR“ und da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob ich mit diesem Betrag rechnen kann oder nicht.

    Sollte nur erstes greifen, erhalte ich minimum 270 Euro. Greift auch letzteres und rechne ich mit den Maximalbeträgen, dann macht das schon mal 504 Euro (355 + 149) aus. Insgesamt also ein Bereich von 270 Euro bis 504 Euro und den wollte ich gerne ein wenig konkretisieren, was mir (zugegeben vielleicht auch mangels Fachkenntnisse) mit den Infos hier und auch über Google nicht gelungen ist.

    Die Bedienung des Rechners traue ich mir nicht wirklich zu (wer kennt als Laie schon seinen eigenen Befund in der benötigten Form).

    Wäre also immer noch recht dankbar, wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Gruß
    Michael

    #298473 Antworten
    AOK
    Gast

    Bei solchen Postings frägt man sich, wozu es eigentlich Beratungsstellen bei den Krankenkassen gibt

    #298474 Antworten
    zahedi
    Administrator

    den Zuschuss für die Krone gibt es nur, wenn eine alte Implantatkrone erneuert werden muss, nicht für eine Erstversorgung.
    Gruß
    B. Zahedi

    #298475 Antworten
    Michael
    Gast

    Vielen Dank Herr Dr. Dr. Zahedi,
    mit dieser Information kann ich nun sehr viel anfangen und Kosten und Nutzen abwägen.

    An den Post von AOK:
    Ich finde Ihre Antwort – um ganz ehrlich zu sein – hochgradig arrogant. Es muss doch jeder selbst entscheiden dürfen, wie und wo er sich Informationen bezieht. Die Beratung durch Krankenkassen und Ärzte / Zahnärzte in allen Ehren, aber wenn ich jeden Informationssuchenden nur noch auf diese Arten von Beratung verweise, dann kann ich mit diesem Argument doch gleich jegliches Internetforum schließen.

    Zudem bin ich jemand, der sich gerne unabhängig und eigenständig informiert. Dies einfach aus dem Grunde, weil ich die Erfahrungen gemacht habe, dass einige Ärzte (wobei man das explizit nicht pauschalisieren kann) teilweise von Kassenleistungen abraten und gezielt auf Leistungen hin beraten, die der Patient selbst tragen muss. Diese Leistungen mögen teilweise sinnvoll sein, teilweise geht es dem Arzt aber auch nur um die Maximierung des Gewinns und dem Patienten ist es ohne anderweitige Informationen nicht immer möglich, dies zu unterscheiden). Weiterhin habe ich die Erfahrung gemacht, dass einige Krankenkassen erst einmal versuchen, Leistungen abzulehnen, obwohl der Versicherte ggf. doch einen Anspruch auf die Leistung hätte.

    Zudem beziehe ich meine Informationen gerne aus dem Internet, da ich meine Krankenkasse nicht mit unnötigen Anfragen belästigen will. Immerhin hat meine Krankenkasse einen Beitragssatz von 13,1%. Wenn ich für jedes bischen Information die Beratungsstelle aufrufe, dann erhöht sich der Beitragssatz womöglich auch noch auf konkurrenzunfähige Werte nahe 15%, wie das jetzt schon bei der AOK der Fall ist.

    Wenn (liebe/r AOK) Ihnen meine Frage zu profan und niveaulos ist, als dass Sie sich von Ihrem Thron herabbegeben wollen, um diese zu beantworten, dann wäre es zumindest höflich gewesen, sich seinen Teil zu denken und zu schweigen, anstatt öffentlich auch noch Ihren Unmut und Ihre Geringschätzung meiner Person durch Ihren Beitrag kund zu tun.

    In diesem Sinne

    Ihr
    Michael

    #298476 Antworten
    addi
    Gast

    hallo, michael,

    nach Deinen Angaben soll eine Einzelzahnlücke zum Ersatz des Zahnes 45 – also unten rechts – geschlossen werden.
    Als befundorientierten Festkostenzuschuß erhälst Du bei der Erstversorgung

    2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 276,82 €
    2.7 Verblendung für eine Ankerkrone
    hier Zahn 44 41.33 €
    ————

    318,15

    Die 318,15 € ist der halbe – 50% – Festkostenzuschuß. Wenn Du regelmäßig beim Zahnarzt warst, kann dieser Betrag auch 413,60 € – 65 % des Festkostenzuschuß – steigen.

    mfg

    addi

    #298477 Antworten
    doreen
    Gast

    Hallo ich beschäftige mich u.a. mit befundorientierten Festzuschüssen und ich kann nur sagen, addi hat Recht, es sei denn im OK sind Lücken, dann gibt es für den UK nur den MOG Zuschuss, dieser beträgt ca. 350-361 Euro. Schönen Abend Ciao doreen

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