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Zahnzusatzversicherung/Vorleistung GKV

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  • Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 8532 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren von zahedi aktualisiert.
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    Thema
  • #291668 Antworten
    Nina
    Gast

    Hallo,
    meine gesetzl. Krankenversicherung schickte mir unlängst das Angebot für eine Zahnzusatzversicherung eines privaten Kooperationspartners ins Haus. Dieses hörte
    sich nicht schlecht an. Da ich aber bei Versicherungsbedingungen von vornherein schon „Fallen“ vermute, fing ich an zu googeln und stieß auf diese Seite hier mit Tipps, was vor Abschluss einer solchen Versicherung zu beachten ist. Es heißt hier u.a.:

    „Bei der Absicherung des Zahnersatzes ist es besonders wichtig, dass die Leistung der Zusatzversicherung nicht an eine (Vor-)Leistung der Krankenkasse gekoppelt ist. Sonst würden Sie z.B. heute schon bei Implantaten, in Zukunft vielleicht bei allen Zahnbehandlungen ohne Leistungsanspruch dastehen“

    Tatsächlich enthält der mir angebotene Vertrag eine solche Einschränkung, woraufhin ich mich bei meiner GKV beschwert habe, dass man den Mitgliedern ein solches mit „Fallen“ versehenes Angebot weiterleitet.

    Hier die Antwort darauf:
    „Die Grundlage, für die Bezuschussung der Implantatversorgung (setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Implantat-(künstliche Zahnwurzel) und dem darauf befestigten Zahnersatz (Suprakonstuktion)). Dies ist eine vorher erbrachte Kassenleistung. Seit dem 1.1.2005 erstatten die Krankenkassen befundbezogenen Festzuschüsse im Rahmen der Regelversorgung bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen.Diese vom Gesetzgeber festgelegten Festzuschüsse haben den Vorteil, dass sich Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden können, zum Beispiel auch für einen implantatgestützten Zahnersatz, ohne den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zu verlieren D.h. wenn Sie eine Zahnlücke haben, bekommen Sie für deren „Schließung“ einen fix definierten Betrag von Ihrer Krankenkasse erstattet.Egal ob Sie sich für eine Brücke, Krone oder implantatgestützten Zahnersatz entscheiden.Somit tritt die Krankenkasse auch bei Implantaten in Vorleistung und dadurch ist eine Erstattung durch den Tarif gewährleistet.“

    Ja Hilfe, was stimmt denn nun? Die Aussage hier? Oder was meine GKV sagt? Ist die Einschränkung in den Versicherungsbedingungen dann doch nicht so kritisch zu sehen?

    Wer weiß Rat?
    Danke!

Ansicht von 6 Antworten – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
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  • #291669 Antworten
    Katrin
    Gast

    Hallo Nina,

    Gesetze können sich im Laufe der Jahre ändern, also u.U. auch die zur Zeit gültige Regelung mit dem Festzuschuss…

    Daher habe ich eine Zusatzversicherung, die die Zahlung eines prozentualen Anteils an jeder Gesamtrechnung für Zahnersatz (egal welche Variante ich gewählt habe) sichert. So ist man unabhängig von Leistungen der GKV – und das war hier wohl (zu Recht) gemeint. Man ändert ja ständig an den Regelungen und nennt das dann „Gesundheitsreform“ :-))

    MfG – Katrin

    #291670 Antworten
    HD
    Gast

    Die Frage hat nichts mit irgendwelchen Änderungen wegen Festzuschüssen o.ä. zu tun!

    Wenn man eine Zusatzversicherung abschließt, so macht man das zu FESTEN Konditionen, egal welche Änderungen sich im Gesundheitswesen ergeben, denn diese Versicherung ist eine Privatleistung, also zu festen Konditionen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    Da bei diesen Zusatzversicherungen erhebliche Unterschiede bestehen, empfíehlt es sich, unabhängige Vergleiche in Augenschein zu nehmen, z. B. Stiftung Warentest oder andere.

    #291671 Antworten
    Katrin
    Gast

    … und wieder Thema geändert…

    Wenn das so toll ist, wieso macht das dann außer Ihnen niemand?
    Aber ich hatte ja schon vor vielen Wochen mal bezüglich Ihrer Einträge den Eindruck „Hopfen und Malz verloren“…oder eben „Bei Ihnen ändert sich nichts“.
    Schade – denn manchmal sind Ihre Beiträge auch gut.

    Katrin

    #291672 Antworten
    Katrin
    Gast

    Hallo Nina,

    genau den Vorteil dieser „festen Konditionen“ meine ich, da ich den (fest) vereinbarten prozentualen Anteil an der Gesamtrechnung mir ausrechnen und somit exakt den von meinem privaten Versicherer zu erwartenden Zuschuss errechnen kann.

    Und es hat dann DOCH etwas mit der Gesetzeslage zu tun, wenn private Versicherer (wie bei dem Dir vorliegenden Angebot) sich anteilig an Leistungen der GKV beteiligen wollen. Denn: Zahlt die GKV wenig oder nichts, hat das doch logischerweise Auswirkung auf die Höhe der Leistung aus der Privatversicherung.

    Dass man entsprechende Angebote der Versicherer daher in jedem Fall vergleichen sollte, steht ja hier völlig außer Frage.

    MfG – Katrin

    #291673 Antworten
    Nina
    Gast

    Hallo Katrin,
    Danke für Deine Antworten. Das vorliegende Angebot ist eigentlich echt gut, denn ich komme damit insges. auf 80 % Erstattung der Gesamtrechnungssumme, viele andere Anbieter kommen auf max. 70 oder 75 %. Das ganze zu einem günstigen Preis von derzeit rund 11,- Euro im Monat – verglichen mit den durchschnittlich 25,- bis 30,- Euro bei anderen Anbietern also wirklich ein guter Preis.

    Der einzige Knackpunkt ist für mich wirklich diese Einschränkung mit den Vorleistungen der GKV. Gut, ein Risiko bleibt, denn die Leistungen der GKV können und werden sich wohl noch ändern. Ist halt nur fraglich, ob dann wieder an der Höhe der Zuschüsse geschraubt wird (dann wär´s ja egal), oder ob Leistungen komplett gestrichen werden und Deutschland irgendwann ohne Zähne rumlaufen soll 😉

    Ich hätte hier halt gerne eine konkrete Antwort auf die Sache mit den Implantaten gehabt. Hier auf der Seite wird pauschal gesagt, dass die GKV schon heute nichts dafür bezahlt. Diese Aussage muss ja einen Grund haben. Nun, meine GKV widerspricht dem. Da ich keine Expertin bin, hätte ich von den Leuten hier halt gerne gewusst, worauf sie ihre Aussage stützen und ob die Antwort meiner GKV irgendwie falsch ist.

    MfG
    Nina

    #291674 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    die Leistung der Zusatzvers. sollte tatsächlich nicht an eine Vorleiistung er GKV gekoppelt sein. Für Implantate direkt gibt es keinen Zuschuss von der GKV!!!! SIe haben nur das Anrecht auf einen Festzuschuss, d.h. Sie kriegen einen Festbetrag für jedweden (wissenschaftlich anerkannten) Zahnersatz.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Antwort #291674 in Zahnzusatzversicherung/Vorleistung GKV
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