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Zahnzusatzversicherung/Vorleistung GKV
- Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 8530 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren von aktualisiert.
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Thema
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Hallo,
meine gesetzl. Krankenversicherung schickte mir unlängst das Angebot für eine Zahnzusatzversicherung eines privaten Kooperationspartners ins Haus. Dieses hörte
sich nicht schlecht an. Da ich aber bei Versicherungsbedingungen von vornherein schon „Fallen“ vermute, fing ich an zu googeln und stieß auf diese Seite hier mit Tipps, was vor Abschluss einer solchen Versicherung zu beachten ist. Es heißt hier u.a.:„Bei der Absicherung des Zahnersatzes ist es besonders wichtig, dass die Leistung der Zusatzversicherung nicht an eine (Vor-)Leistung der Krankenkasse gekoppelt ist. Sonst würden Sie z.B. heute schon bei Implantaten, in Zukunft vielleicht bei allen Zahnbehandlungen ohne Leistungsanspruch dastehen“
Tatsächlich enthält der mir angebotene Vertrag eine solche Einschränkung, woraufhin ich mich bei meiner GKV beschwert habe, dass man den Mitgliedern ein solches mit „Fallen“ versehenes Angebot weiterleitet.
Hier die Antwort darauf:
„Die Grundlage, für die Bezuschussung der Implantatversorgung (setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Implantat-(künstliche Zahnwurzel) und dem darauf befestigten Zahnersatz (Suprakonstuktion)). Dies ist eine vorher erbrachte Kassenleistung. Seit dem 1.1.2005 erstatten die Krankenkassen befundbezogenen Festzuschüsse im Rahmen der Regelversorgung bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen.Diese vom Gesetzgeber festgelegten Festzuschüsse haben den Vorteil, dass sich Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden können, zum Beispiel auch für einen implantatgestützten Zahnersatz, ohne den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung zu verlieren D.h. wenn Sie eine Zahnlücke haben, bekommen Sie für deren „Schließung“ einen fix definierten Betrag von Ihrer Krankenkasse erstattet.Egal ob Sie sich für eine Brücke, Krone oder implantatgestützten Zahnersatz entscheiden.Somit tritt die Krankenkasse auch bei Implantaten in Vorleistung und dadurch ist eine Erstattung durch den Tarif gewährleistet.“Ja Hilfe, was stimmt denn nun? Die Aussage hier? Oder was meine GKV sagt? Ist die Einschränkung in den Versicherungsbedingungen dann doch nicht so kritisch zu sehen?
Wer weiß Rat?
Danke!