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Zahnversicherung NACH Unfall möglich?

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  • Ersteller
    Thema
  • #289942 Antworten
    Simon
    Gast

    Ich hatte vor als 10 jähriger einen Unfall, bei dem ich meinen Vorderzahn verloren habe. Dieser wurde reimplantiert, wird aber mittlerweile – ich bin 21 – vom Knochen absorbiert und wird wohl innerhalb der nächsten beiden jahre locker werden und herausbrechen, wie mein Zahnarzt mich vorgewarnt hat.

    Nun ist ein Implantat sehr teuer für mich und ich habe mich wg. einer Zusatzversicherung für Implantate usw. umgesehen.
    Ist es nun aber möglich sich in meiner Situation noch zu versichern?

    Bin recht verzweifelt, weil ich das Geld für ein Implantat nicht habe und ungern mit nur einem Vorderzahn rumlaufen würde… 🙁

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  • Autor
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  • #289943 Antworten
    Michael
    Gast

    Hallo Simon,

    grundsätzlich ist das so, das Versicherungen keinen Versicherungsschutz für entstandene Schäden geben. Das bedeutet, wenn Du einen Vertrag abschliesst, und in den Gesundheitsfragen angibst, dass auf jeden Fall ein Zahnersatz notwendig wird, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Die Versicherung nimmt dich als Kunden, schliesst aber diesen Fall vom Versicherungsschutz aus
    2. Die Versicherung gewährleistet den Versicherungsschutz für den Fall, berechnet dir aber einen Risikobeitrag. Das bedeutet, dass Du einen mtl. höheren Beitrag zu zahlen hast.

    So wie Du das geschrieben hast, scheint das nur ein Hinweis von deinem ZA gewesen zu sein. Es gibt unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Speziell geht es um die Wartezeiten. Wartezeit ist die Zeit, in der Du nach Abschluss der Versicherung keinen Versicherungsschutz hast. Schliesst Du z.B. zum 01.05. eine Versicherung ab, und hast drei Monate Wartezeit, so werden bis zum 01.08. keine Leistungen von der Versicherung übernommen (ausser bei Unfall, so etwas ist nicht vorhersehbar). Man kann die Wartezeiten umgehen, so dass Du sofort Versicherungsschutz hast. Dafür musst Du ein zahnärtzliches Artest bei der Versicherung vorlegen. Das stellt dir dein ZA aus. Ob er in diesem Befund dokumentiert, dass „keine Behandlungen anstehen / absehbar sind“ weiss ich nicht, denn immerhin ist das bei dir ja absehbar.
    Eines ist aber sehr wichtig: die Gesundheitsfragen sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Punkt ist der: Versicherungen schauen immer dann wenn es um die Bezahlung von Versicherungsleistungen geht sehr genau hin. Bekommen die im Nachhinein mit, dass Du bei Vertragsschluss nicht die Wahrheit gesagt hast, leisten sie nicht.

    Das war ein wenig ausführlicher. Hoffe, dass ich dir die wichtigsten Grundlagen geben konnte.

    VG
    Michael

    #289944 Antworten
    Simon
    Gast

    ok!
    vielen dank

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Antwort auf: Antwort #289944 in Zahnversicherung NACH Unfall möglich?
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