Hallo Simon,
grundsätzlich ist das so, das Versicherungen keinen Versicherungsschutz für entstandene Schäden geben. Das bedeutet, wenn Du einen Vertrag abschliesst, und in den Gesundheitsfragen angibst, dass auf jeden Fall ein Zahnersatz notwendig wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Versicherung nimmt dich als Kunden, schliesst aber diesen Fall vom Versicherungsschutz aus
2. Die Versicherung gewährleistet den Versicherungsschutz für den Fall, berechnet dir aber einen Risikobeitrag. Das bedeutet, dass Du einen mtl. höheren Beitrag zu zahlen hast.
So wie Du das geschrieben hast, scheint das nur ein Hinweis von deinem ZA gewesen zu sein. Es gibt unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Speziell geht es um die Wartezeiten. Wartezeit ist die Zeit, in der Du nach Abschluss der Versicherung keinen Versicherungsschutz hast. Schliesst Du z.B. zum 01.05. eine Versicherung ab, und hast drei Monate Wartezeit, so werden bis zum 01.08. keine Leistungen von der Versicherung übernommen (ausser bei Unfall, so etwas ist nicht vorhersehbar). Man kann die Wartezeiten umgehen, so dass Du sofort Versicherungsschutz hast. Dafür musst Du ein zahnärtzliches Artest bei der Versicherung vorlegen. Das stellt dir dein ZA aus. Ob er in diesem Befund dokumentiert, dass „keine Behandlungen anstehen / absehbar sind“ weiss ich nicht, denn immerhin ist das bei dir ja absehbar.
Eines ist aber sehr wichtig: die Gesundheitsfragen sollten immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Punkt ist der: Versicherungen schauen immer dann wenn es um die Bezahlung von Versicherungsleistungen geht sehr genau hin. Bekommen die im Nachhinein mit, dass Du bei Vertragsschluss nicht die Wahrheit gesagt hast, leisten sie nicht.
Das war ein wenig ausführlicher. Hoffe, dass ich dir die wichtigsten Grundlagen geben konnte.
VG
Michael