Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Zahnersatz bei 12-jährigem Kind

  • Ersteller
    Thema
  • #281121 Antworten
    Joachim Lietz
    Gast

    Liebe Forumgemeinde!
    Mein Sohn hat sich mit 8 Jahren beide oberen Schneidezähne bei einem Fahrradunfall herausgeschlagen. Diese wurden zwar unmittelbar nach dem Unfall wieder „eingeklebt“, aber die Zähne sind natürlich tot. Immer wieder haben sich die beiden Zähne bzw. das Drumherum entzündet und nun drohen die Nachbarzähne dadurch in Mitleidenschaft gezogen zu werden (Schmerzen im Nachbarzahn). Ich frage mich nun, welche Behandlungsmethoden es denn nun prinzipiell gibt und natürlich insbesondere, welche speziellen Dinge bei einem Kind (wachsender Kiefer etc.) zu berücksichtigen sind. Mein erster Gedanke war eigentlich das Implantat, aber der Kiefer wächst doch noch. Fallen die Implantante dann irgendwann heraus? Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die behandelnde Ärztin uns gut beraten wird, aber ich möchte mich ganz gerne parallel selbst informieren.
    Vielen Dank für zahlreiche Infos

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  • Autor
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  • #281122 Antworten
    Dr. Dr. S. Wolf
    Gast

    Sehr geehrter Herr Lietz,

    die entzündeten Zähne sollten so bald als möglich entfernt werden, damit bei Ihrem Sohn die Option, die Implantate zu setzen, nicht nur durch umfangreiche Knochenaufbaumaßnahmen offen gehalten werden kann.

    Wissenscahaftlichher Standard ist es, Implantate erst nach Abschluss des Längenwachstums des Oberkiefers einzusetzen. Das ist bei Jungen im 15./16. Lebensjahr.

    Bei den Top-Leuten der Implantologenwelt hat sich jedoch die Erkenntnis verfestigt, dass auch in früheren Jahren, also auch im 12. Lebensjahr, Implantate im Bereich der Oberkiefer-Front eingepflanzt werden können, wenn genügend Platz bis zum Nasenboden besteht, der nicht für das Befestigen des Implantates genutzt werden muss.

    Die Langzeitprognose wie auch die Ästhetik bei einer solchen Vorgehensweise sind nicht anders als bei der wissenschaftlich anerkannten Methode.

    Liebe Grüße

    Dr. Dr. med. Stephan Wolf

    #281123 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    eine Klebebrücke ist bis zum Abschluß des Kieferwachstums eine sinnvolle Lösung. Wird ab 2004 sogar von der Krankenkasse übernommen. Dann erst Implantate, vorher st das sehr riskant, da sich die relative Stellung der Implantate bei noch nicht abgeschl. Kieferwachstum so ändern kann, das das ästhetisch-funktionelle Ergebnis sehr ungünstig wird.
    Gruß
    B. Zahedi

    #281124 Antworten
    Dr. Dr. Osswald
    Gast

    Ich würde mich auch sehr streng an dem orientieren, Herr Lietz, was Dr. Zahedi geschrieben hat.

    Herzliche Grüße

    Osswald

    #281125 Antworten
    Klein
    Gast

    Hallo Herr Lietz,
    als ich Ihren Beitrag las, dachte ich, dies hätte ich geschrieben. Auch mein Sohn hat sich bei einem Fahrradunfall, allerdings im Alter von 7, die beiden Vorderzähne, oben, luxiert, d. h., sie wurden nach innen geschlagen, waren nicht mehr sichtbar. Bis heute (4 Jahre) kämpfe ich darum, die Zähne wenigstens so lange zu halten, bis man implantieren kann. Man sagte mir, bei einem Jungen solle man erst im Alter von 17 implantieren, also wenn das Kieferwachstum abgeschlossen ist. Bei uns (mein Sohn ist jetzt 11) schaut die Situation so aus, dass ein Zahn noch gehalten werden kann, bei dem anderen baut sich die Wurzel ab (Wurzelresorption). Das heißt, wir müssen davon ausgehen, dass der Zahn früher oder später herausfällt wie ein Milchzahn. Dieser Gedanke macht mich wahnsinnig, weil auch ich nicht weiß, was dann? Unser Kieferorthopäde rät zu einer Klebebrücke, bis man implantieren kann.
    Bisher dachte ich, mein Sohn ist der einzige in dieser Situation. Mittlerweile stelle ich fest, dass es wohl mehr Kinder mit diesem Problem gibt.
    Wenn Sie mir mal schreiben möchten, oder auch andere Eltern mit diesem Problem: Ich würde mich freuen. Es ist doch gut zu wissen, wie andere Eltern mit dieser Situation umgehen.
    Herzlichst,
    Manuela Klein (ela_klein@yahoo.de)

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Antwort auf: Antwort #281122 in Zahnersatz bei 12-jährigem Kind
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024