Also, wenn die Rechnung zugestellt wurde, dann tritt nach 3 Jahren Verjährung ein. Das ist ja ganz was anderes. In meinem Fall habe der ZA mir mündlich zugesichert, dass die anfallenden Kosten, nachdem das Implantat mir große Beschwerden machte, zu der Gewährleistung eines Implantats zu rechnen sind und für mich keine weiteren Kosten anfallen würden. Mehr als ein halbes Jahr später stellt er mir nun doch eine Rechnung dafür aus.
Hier ein Auszug aus dem GOZ-Fibel:
Die Rechnungsstellung kann vom Zahnarzt nicht beliebig verzögert werden. Durch die
Nichtgeltendmachung des Anspruches besteht die Gefahr, dass der Anspruch verwirkt ist.
Eine Verwirkung kann dann eintreten, wenn von der Möglichkeit ein bestehendes
Recht geltend zu machen, über längere Zeit hinweg kein Gebrauch gemacht wird und
eine verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstoßen würde (BGHZ 21,
78; 43, 292). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Zahnarzt durch sein Verhalten
den Eindruck erweckt, er wolle den Anspruch nicht mehr geltend machen, der
Patient sich hierauf einrichtet und diesem eine spätere Geltendmachung nicht mehr
zugemutet werden kann (BGH NJW 82, 1999; BSG NJW 73, 871; BGHZ 67, 68)
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank im Voraus.